Dieter Stephanitz
Exakte Wissenschaft und Recht. Der Einfluss von Naturwissenschaft und Mathematik auf Rechtsdenken und Rechtswissenschaft in zweieinhalb Jahrtausenden. Ein historischer Grundriss
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Produktdetails
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- Münsterische Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft 15
- Verlag: De Gruyter
- 1970.
- Seitenzahl: 288
- Erscheinungstermin: 1. April 1970
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 22mm
- Gewicht: 563g
- ISBN-13: 9783110993998
- ISBN-10: 3110993996
- Artikelnr.: 33475283
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einführung -- 1. Wechselwirkung der Wissenschaften. - Veränderung der Lebensbedingungen durch Naturwissenschaft und Technik. - Einfluß auf das Entstehen neuer Rechtsgebiete. - Allgemeines über die Methode -- 2. Aufgabe und Methode der Naturwissenschaft. - Ihr Geist -- 3. Methode und Geist der Mathematik -- 4. Aufgabe und Methode der Rechtswissenschaft. - Unterschiede zur Naturwissenschaft und Mathematik. - Möglichkeiten naturwissenschaftlich-mathematischen Einflusses auf das Rechtsdenken. - Gefahren -- 1. Kapitel. Naturwissenschaftlich-mathematische Einflüsse auf antikes Rechtsdenken -- 1. Die Wendung zur rationalen Philosophie. - Anfänge kosmologischen Denkens. - Verwendung rechtlicher Begriffe zur Naturerklärung -- 2. Sophistisches Rechtsdenken. - Einfluß der Medizin auf die Grundlegung des ethischen Relativismus und des Naturrechts -- 3. Platonisches Rechtsdenken. - Das Verhältnis des Sokrates zur Medizin. - Gerechtigkeit = Gesundheit der Seele. - Piatons Straftheorie. - Die Medizin als Vorbild der Gesetzgebung. - Medizinischer Einfluß auf die platonische Idee und Diairesis. - Die Griechen und die Mathematik. - Das Rechtsdenken der älteren Pythagoreer. - Die Mathematik zu Piatons Zeit. - Die jüngeren Pythagoreer. - Mathematische Einflüsse auf Piatons Ideenlehre. - Geometrische Gleichheit als platonisches Weltprinzip -- 4. Arithmetische und geometrische Gerechtigkeit bei Aristoteles. - Die aristotelische, euklidische und stoische Schlußlehre -- 5. Das Verhältnis der Römer zur Naturwissenschaft und Mathematik. - Quintilians Loh der Geometrie. - Stoische Einflüsse auf rechtssystematische Versuche -- 2. Kapitel. Zur Geschichte des mathematischen Rechtsdenkens seit dem Mittelalter -- 1. Aufgabe der mittelalterlichen Wissenschaft. Mittelalterliches Rechtsdenken - kein mathematischer Einfluß. Ausnahme: Lullus -- 2. Systematische Bestrebungen des juristischen Humanismus. Melanchthons Lob der Mathematik als Vorschule logischen Denkens. Die Mathematik seiner Zeit. Erwachendes Interesse an mathematischen Methoden in der Jurisprudenz: Derrer, Hemming, Languet. Mathematischer Geist der ramistischen Methode. Althusius -- 3. Die euklidische Methode der positiven Jurisprudenz des frühen 17. Jahrhunderts: Anton Faber und Vivianus -- 4. Das mathematische Vorbild im Naturrecht des 17. Jahrhunderts: Grotius und Hobbes. Mathematik als Vorbild verstandesmäßiger Konstruktion. Galileis Methode. Der Geist der Zeit. Einfluß auf Hobbes -- 5. Die cartisiscbe Mathesis universalis. Malebranche. Weigel. Der mathematische Einfluß auf das Rechtsdenken von Pufendorf und Leibniz und andere zeitgenössische Juristen und Philosophen - a Felde, Manz, Wächter, Ruediger, Thomasius, Cumberland, Locke, Heineccius -- 6. Christian Wolffs demonstrative Methode. Wirkungen: Der allgemeine Teil des Zivilrechts und die naturrechtlichen Kodifikationen -- 7. Mathematischer Geist im französischen Rechtsdenken: Domat, Pothier, Napoleon -- 8. Übergang zur Begriffsjurisprudenz: Kant und, Savigny. Die Begriffsjuristen: Puchta und Jhering, Windscbeid, Laband, das Reichsgericht -- 3. Kapitel. Mechanisches und biologisches Rechtsdenken -- 1. Die Wendung zur Empirie am Ausgang des Mittelalters. Bacons Methodenlehre. Frühempirismus in der Jurisprudenz: Coming -- 2. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf das Rechtsdenken von Hobbes und Pufendorf. Lockes sensualistische Erkenntnislehre. Thomasius und die sensualistische Grundlegung des Naturrechts. Die Bedeutung der Naturwissenschaft für das Ende der Hexenprozesse -- 3. Der Einfluß der Naturwissenschaft auf die Geschichtsschreibung als empirisch-pragmatische Wissenschaft. Montesquieu. Der Entwicklungsgedanke bei Herder. Die Historische Rechtsschule: Hugo und Savigny. Früher Naturalismus in der Historischen Rechtsschule: Warnkönig, Leo, der jüngere Jhering -- 4. Die allgemeine Wendung zum Positivismus u
Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einführung -- 1. Wechselwirkung der Wissenschaften. - Veränderung der Lebensbedingungen durch Naturwissenschaft und Technik. - Einfluß auf das Entstehen neuer Rechtsgebiete. - Allgemeines über die Methode -- 2. Aufgabe und Methode der Naturwissenschaft. - Ihr Geist -- 3. Methode und Geist der Mathematik -- 4. Aufgabe und Methode der Rechtswissenschaft. - Unterschiede zur Naturwissenschaft und Mathematik. - Möglichkeiten naturwissenschaftlich-mathematischen Einflusses auf das Rechtsdenken. - Gefahren -- 1. Kapitel. Naturwissenschaftlich-mathematische Einflüsse auf antikes Rechtsdenken -- 1. Die Wendung zur rationalen Philosophie. - Anfänge kosmologischen Denkens. - Verwendung rechtlicher Begriffe zur Naturerklärung -- 2. Sophistisches Rechtsdenken. - Einfluß der Medizin auf die Grundlegung des ethischen Relativismus und des Naturrechts -- 3. Platonisches Rechtsdenken. - Das Verhältnis des Sokrates zur Medizin. - Gerechtigkeit = Gesundheit der Seele. - Piatons Straftheorie. - Die Medizin als Vorbild der Gesetzgebung. - Medizinischer Einfluß auf die platonische Idee und Diairesis. - Die Griechen und die Mathematik. - Das Rechtsdenken der älteren Pythagoreer. - Die Mathematik zu Piatons Zeit. - Die jüngeren Pythagoreer. - Mathematische Einflüsse auf Piatons Ideenlehre. - Geometrische Gleichheit als platonisches Weltprinzip -- 4. Arithmetische und geometrische Gerechtigkeit bei Aristoteles. - Die aristotelische, euklidische und stoische Schlußlehre -- 5. Das Verhältnis der Römer zur Naturwissenschaft und Mathematik. - Quintilians Loh der Geometrie. - Stoische Einflüsse auf rechtssystematische Versuche -- 2. Kapitel. Zur Geschichte des mathematischen Rechtsdenkens seit dem Mittelalter -- 1. Aufgabe der mittelalterlichen Wissenschaft. Mittelalterliches Rechtsdenken - kein mathematischer Einfluß. Ausnahme: Lullus -- 2. Systematische Bestrebungen des juristischen Humanismus. Melanchthons Lob der Mathematik als Vorschule logischen Denkens. Die Mathematik seiner Zeit. Erwachendes Interesse an mathematischen Methoden in der Jurisprudenz: Derrer, Hemming, Languet. Mathematischer Geist der ramistischen Methode. Althusius -- 3. Die euklidische Methode der positiven Jurisprudenz des frühen 17. Jahrhunderts: Anton Faber und Vivianus -- 4. Das mathematische Vorbild im Naturrecht des 17. Jahrhunderts: Grotius und Hobbes. Mathematik als Vorbild verstandesmäßiger Konstruktion. Galileis Methode. Der Geist der Zeit. Einfluß auf Hobbes -- 5. Die cartisiscbe Mathesis universalis. Malebranche. Weigel. Der mathematische Einfluß auf das Rechtsdenken von Pufendorf und Leibniz und andere zeitgenössische Juristen und Philosophen - a Felde, Manz, Wächter, Ruediger, Thomasius, Cumberland, Locke, Heineccius -- 6. Christian Wolffs demonstrative Methode. Wirkungen: Der allgemeine Teil des Zivilrechts und die naturrechtlichen Kodifikationen -- 7. Mathematischer Geist im französischen Rechtsdenken: Domat, Pothier, Napoleon -- 8. Übergang zur Begriffsjurisprudenz: Kant und, Savigny. Die Begriffsjuristen: Puchta und Jhering, Windscbeid, Laband, das Reichsgericht -- 3. Kapitel. Mechanisches und biologisches Rechtsdenken -- 1. Die Wendung zur Empirie am Ausgang des Mittelalters. Bacons Methodenlehre. Frühempirismus in der Jurisprudenz: Coming -- 2. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf das Rechtsdenken von Hobbes und Pufendorf. Lockes sensualistische Erkenntnislehre. Thomasius und die sensualistische Grundlegung des Naturrechts. Die Bedeutung der Naturwissenschaft für das Ende der Hexenprozesse -- 3. Der Einfluß der Naturwissenschaft auf die Geschichtsschreibung als empirisch-pragmatische Wissenschaft. Montesquieu. Der Entwicklungsgedanke bei Herder. Die Historische Rechtsschule: Hugo und Savigny. Früher Naturalismus in der Historischen Rechtsschule: Warnkönig, Leo, der jüngere Jhering -- 4. Die allgemeine Wendung zum Positivismus u