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Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus.
Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser…mehr

Produktbeschreibung
Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus.

Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten.
Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt.

Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet:
Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Autorenporträt
Dr. Matthias Wehr ist Privatdozent an der Universität Würzburg