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Der Allgemeine Teil des BGB ist der Schlüssel zur Anwendung des gesamten Privatrechts. Wer mit ihm richtig umzugehen versteht, hat bereits einen wesentlichen Teil des für die universitären Übungsklausuren und das Examen erforderlichen Wissens verfügbar. Dies gilt für den Pflichtfachbereich ebenso wie für viele Schwerpunktklausuren.
Mit über 650 Fragen und Antworten deckt EXAMINATORIUM BGB AT das Spektrum der wesentlichen examensrelevanten Probleme ab und ermöglicht so die detaillierte Überprüfung des Wissens und die systematische Wiederholung und Verankerung des Stoffes. Schwerpunkte sind
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Produktbeschreibung
Der Allgemeine Teil des BGB ist der Schlüssel zur Anwendung des gesamten Privatrechts. Wer mit ihm richtig umzugehen versteht, hat bereits einen wesentlichen Teil des für die universitären Übungsklausuren und das Examen erforderlichen Wissens verfügbar. Dies gilt für den Pflichtfachbereich ebenso wie für viele Schwerpunktklausuren.

Mit über 650 Fragen und Antworten deckt EXAMINATORIUM BGB AT das Spektrum der wesentlichen examensrelevanten Probleme ab und ermöglicht so die detaillierte Überprüfung des Wissens und die systematische Wiederholung und Verankerung des Stoffes. Schwerpunkte sind insbesondere: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Formvorschriften, gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit, Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung, Vertrag, Vertretung und Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung, Fristen, Termine sowie Verjährung. Anhand kurzer Beispielsfälle wird die Umsetzung des Wissens in die praktische Falllösung veranschaulicht und geübt. Zu wichtigen Themen werden Übersichten, Schaubilder und vertiefende Erläuterungen geboten, zu Streitfragen ein Überblick über das Meinungsspektrum mit den wesentlichen Argumenten. Ein Prüfungsschema für vertragliche Ansprüche und drei Übungsfälle auf Examensniveau runden das Examinatorium ab.
Autorenporträt
Christian Armbrüster ist Inhaber eines Lehrsuhls für Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin sowie Richter am Kammergericht (Mitglied des II. Zivilsenats mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht).