Mit dem Examinatorium Familien- und Erbrecht optimal für das Examen vorbereitet: Beide Rechtsgebiete sind Pflichtfachstoff jeder juristischen Prüfungsordnung und darüber hinaus Gegenstand entsprechender Schwerpunktbereiche bzw. Wahlfächer im Ersten und Zweiten Staatsexamen. Durch die kompakte Form lassen sich mit dem Examinatorium alle relevanten Aspekte des Pflichtfachs schnell erfassen. Studierenden des Schwerpunktbereichs und Referendaren mit entsprechendem Wahlfach dient das Examinatorium darüber hinaus zur systematischen Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffes. Anschauungsfälle sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen helfen dem Leser dabei, sich das entsprechende Prüfungswissen auf Examensniveau anzueignen.