Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten ein Arbeitsentgelt in aller Regel deutlich unterhalb des Mindestlohns. Sie sind daher oftmals auf Sozialleistungen angewiesen. Hierzu gehören insbesondere Erwerbsminderungsrenten, Kindergeld, Wohngeld und Grundsicherung wegen Erwerbsminderung sowie für behinderungsbedingte Bedarfe Eingliederungshilfeleistungen. Angesichts der Komplexität des Gesamtsystems hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung 2019 aufgetragen, unter Einbeziehung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und der Wissenschaft bis 2023 ein Reformkonzept zu erarbeiten. Zur Unterstützung des Reformprozesses stellt das vorliegende Werk die komplexen Regelungen dar und gibt einen statistischen Überblick über die Werkstatt-Beschäftigten und ihr Einkommen. Außerdem werden für den Status quo und zwei Reformvorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft die damit verbundenen Finanzströme beziffert.
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