Das Gesetz zur Anpassung des BauGB an EU-Richtlinien (EAG Bau) dient der Anpassung des nationalen Rechts des Städtebaus und der Raumordnung an zwingende Vorgaben der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie) und der EU-Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme (sog. Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie).