Das EXTRA Informiert Betriebsräte und deren Berater über die Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz zur Betriebsratsvergütung und deren Folgen für die Praxis: Wie berechnet sich jetzt die Vergütung von Betriebsräten? Wie, wann und von wem werden die Vergleichsgruppen bestimmt? Was ist, wenn die vergleichbaren Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden oder es keine gibt? Werden für die Gehaltsentwicklung die während der Amtstätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt? Und welche Rolle spielen Betriebsvereinbarungen? Wichtig: Die Neuerungen gelten nicht nur für freigestellte, sondern auch für nicht voll freigestellte Betriebsratsmitglieder. Insbesondere bei dieser Personengruppe spielt die Möglichkeit, dass sich die ursprüngliche Vergleichsgruppe aus sachlichem Grund später verändert, eine besondere Rolle. Entwickeln sich nicht freigestellte Betriebsräte beruflich über ihre Vergleichspersonen hinaus und üben sie die Tätigkeit auf einer entsprechenden Stelle aus, kann dies eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe nach sich ziehen.Aus dem Inhalt:-Die Grundlagen der Betriebsratsvergütung nach neuem Recht -Ehrenamtsprinzip-Verbot der Entgeltminderung-Wirtschaftliche Absicherung: Mindestentgeltgarantie-Konkretisierung der Mindestentgeltgarantie-Der Schutz vor Benachteiligung bei der beruflichen Entwicklung-Konkretisierung des Begünstigungs-/Benachteiligungsverbots -Durchsetzung der Entgeltansprüche-25 Fragen zur neuen BetriebsratsvergütungFragen und Antworten aus der Praxis zu folgenden Themen:-Grundregeln zur Vergütung-Bestimmung der Vergleichsgruppe-Beförderung und Karriereentwicklung-Durchsetzbarkeit-Arbeitshilfen-Eckpunkte einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern-Dokumentation zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 4 Satz 5 BetrVG-Muster-Auskunftsverlangen eines Betriebsratsmitglieds bezüglich der Höhe des Gehalts vergleichbarer ArbeitnehmerAutoren: Dr. Michael Bachner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt am MainHajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, OldenburgDie Autoren sind Anwälte der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei schwegler Rechtsanwälte.