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Staatliches Handeln spielt sich immer häufiger auch jenseits des Staatsgebietes ab. Während Grundgesetz und Staatsrechtslehre dem deutschen Staat im Inland aber eine weitgehend lückenlose Grundrechtsbindung und damit letztlich einen umfassenden Rechtfertigungszwang auferlegen, ist dies jenseits der Staatsgrenze nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Arbeit nimmt diese Befunde zum Anlass, eine Dogmatik der extraterritorialen Grundrechtsbindung zu erarbeiten, die sich nicht auf einzelne Bereiche staatlichen Handelns beschränkt. Sie greift Erkenntnisse des menschenrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Staatliches Handeln spielt sich immer häufiger auch jenseits des Staatsgebietes ab. Während Grundgesetz und Staatsrechtslehre dem deutschen Staat im Inland aber eine weitgehend lückenlose Grundrechtsbindung und damit letztlich einen umfassenden Rechtfertigungszwang auferlegen, ist dies jenseits der Staatsgrenze nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Arbeit nimmt diese Befunde zum Anlass, eine Dogmatik der extraterritorialen Grundrechtsbindung zu erarbeiten, die sich nicht auf einzelne Bereiche staatlichen Handelns beschränkt. Sie greift Erkenntnisse des menschenrechtlichen Mehrebenensystems auf und kommt zum Ergebnis, dass die Grundrechtsbindung des deutschen Staates an die Ausübung deutscher Staatsgewalt, nicht den Bezug zu deutschem Staatsgebiet, anknüpft. Für Bereichsausnahmen besteht demnach ebensowenig Raum wie für eine Sonderdogmatik, die auf Grundlage des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes verfassungsrechtliche Grundrechte zurückzunehmen versucht.
Autorenporträt
Timo Schwander studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Glasgow und war anschließend bis 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht) tätig, wo er 2018 zum Dr. jur. promoviert wurde. Neben dem Referendariat am Kammergericht war er bis 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht). Er ist Mitglied der Redaktion des JuWissBlogs und interessiert sich für Fragen des Verfassungs- und Völkerrechts, des Sicherheitsrechts und der Verfassungstheorie.