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Das Umweltrecht ist für den internationalen Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsschäden durch die illegale Verbringung von gefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten schlecht gerüstet. Am Ende dieser Untersuchung zeigt sich, dass es einige interessante Gedankengänge zu der Idee gibt, ob das Konzept der Extraterritorialität für internationale Rechtsinstrumente, die die Entsorgung und den Transfer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regeln, angemessen ist. Zwar spricht die Parallelität zwischen Menschenrechten und Abfall nicht unmittelbar für die Möglichkeit einer extraterritorialen…mehr

Produktbeschreibung
Das Umweltrecht ist für den internationalen Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsschäden durch die illegale Verbringung von gefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten schlecht gerüstet. Am Ende dieser Untersuchung zeigt sich, dass es einige interessante Gedankengänge zu der Idee gibt, ob das Konzept der Extraterritorialität für internationale Rechtsinstrumente, die die Entsorgung und den Transfer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regeln, angemessen ist. Zwar spricht die Parallelität zwischen Menschenrechten und Abfall nicht unmittelbar für die Möglichkeit einer extraterritorialen Anwendbarkeit internationaler Normen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, doch ist zu beachten, dass das Umweltrecht eine sich entwickelnde Rechtsmaterie ist. Dieses neue Recht ist noch nicht rechtskräftig, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei mehreren Gelegenheiten indirekt das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkannt hat. Es ist ein neues Recht, das sich sehr schnell an bestimmte Menschenrechtsinstrumente anpasst, um seinen vollen Schutz zu gewährleisten.
Das Umweltrecht ist für den internationalen Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsschäden durch die illegale Verbringung von gefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten schlecht gerüstet. Am Ende dieser Untersuchung zeigt sich, dass es einige interessante Gedankengänge zu der Idee gibt, ob das Konzept der Extraterritorialität für internationale Rechtsinstrumente, die die Entsorgung und den Transfer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regeln, angemessen ist. Zwar spricht die Parallelität zwischen Menschenrechten und Abfall nicht unmittelbar für die Möglichkeit einer extraterritorialen Anwendbarkeit internationaler Normen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, doch ist zu beachten, dass das Umweltrecht eine sich entwickelnde Rechtsmaterie ist. Dieses neue Recht ist noch nicht rechtskräftig, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beimehreren Gelegenheiten indirekt das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkannt hat. Es ist ein neues Recht, das sich sehr schnell an bestimmte Menschenrechtsinstrumente anpasst, um seinen vollen Schutz zu gewährleisten.
Autorenporträt
Moumouni COMPAORE es abogado medioambientalista. Es licenciado en Ciencias Jurídicas por la Universidad de Ouaga II (Burkina Faso), tiene un máster en Derecho Ambiental Internacional por la Universidad de Limoges (Francia) y un máster en Gestión de Proyectos por la Universidad de Aube Nouvelle (Burkina Faso).