Die Frage, wie sich demokratische Institutionen vor antidemokratischen Angriffen und Unterwanderungen schützen lassen, steht aktuell im Fokus rechtspolitischer Reformbestrebungen. Dabei führten die Beschäftigten von Abgeordneten und Fraktionen bislang ein Schattendasein. Dies hat sich mit der Identifizierung verfassungsfeindlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Bundes- wie Landesebene geändert. Die Abhandlung untersucht, ob die Einführung einer »Extremismusklausel« einen sinnvollen Beitrag zur institutionellen Resilienzsicherung leisten kann, welche Anforderungen an eine solche Klausel…mehr
Die Frage, wie sich demokratische Institutionen vor antidemokratischen Angriffen und Unterwanderungen schützen lassen, steht aktuell im Fokus rechtspolitischer Reformbestrebungen. Dabei führten die Beschäftigten von Abgeordneten und Fraktionen bislang ein Schattendasein. Dies hat sich mit der Identifizierung verfassungsfeindlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Bundes- wie Landesebene geändert. Die Abhandlung untersucht, ob die Einführung einer »Extremismusklausel« einen sinnvollen Beitrag zur institutionellen Resilienzsicherung leisten kann, welche Anforderungen an eine solche Klausel zu stellen sind und wie ein effektiver und rechtssicherer Vollzug zu gestalten wäre. Die Darstellung erfolgt am Beispiel des Bayerischen Landtags, nimmt jedoch rechtsvergleichend auch die Rechtslage auf Bundesebene sowie in den übrigen Bundesländern in den Blick. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Problemfelder werden genauso beleuchtet wie straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Tristan Barczak, 2004-2009 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2009-2011 Promotion; 2010-2012 Masterstudiengang (LL.M.); 2011-2013 Referendariat am Hanseatischen OLG Hamburg; 2013-2019 Habilitand an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2014-2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2019 Habilitation mit der Schrift 'Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft'; 2020 Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Passau; seit 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien. Tim Renner, 2017-2023 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; seit 2023 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau.
Inhaltsangabe
A. EinführungB. Gesetzlicher RegelungsbedarfGeltende Rechtslage - Vorbehalt des GesetzesC. Verfassungsrechtliche MaßstäbeFreies Mandat der Abgeordneten - Parteienfreiheit - Meinungsfreiheit - Berufsfreiheit - Ungleichbehandlung wegen politischer Anschauungen - BestimmtheitsgebotD. Einfach-rechtliche AusgestaltungEinstufung als »Verfassungsfeind« - Konkreter RegelungsentwurfE. Einschränkbarkeit für bestehende VerträgeMögliche Szenarien - »Echte« oder »unechte« Rückwirkung - Unzulässigkeit als AusnahmeF. Vollzug der »Extremismusklausel«Verfahren - Form: Zulässiger Inhalt des Fragebogens - Unwahre Angaben - Alternative Möglichkeiten zur Feststellung »verfassungsfeindlicher« AktivitätenG. RegressAnspruchsteller und Anspruchsgegner - Ansprüche gegenüber dem Abgeordneten - Ansprüche gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Ergänzende Wertungsfragen - Das »fehlerhafte Arbeitsverhältnis«H. Übertragung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FraktionenGeltende Rechtslage - Verfassungsrechtliche Maßstäbe - Einfach-rechtliche Ausgestaltung - Einschränkbarkeit für bestehende Verträge - Vollzug der »Extremismusklausel« - RegressI. Erweiterung der »Extremismusklauseln« zur SpionageabwehrStraftatbezogene Anknüpfung - Schutzgutbezogene Anknüpfung - Verfassungsschutz vs. Strafrecht: Das Verhältnis von 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu 99 StGB - Tatbestandsmerkmale des 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG - Einfach-rechtliche Ausgestaltung
A. EinführungB. Gesetzlicher RegelungsbedarfGeltende Rechtslage - Vorbehalt des GesetzesC. Verfassungsrechtliche MaßstäbeFreies Mandat der Abgeordneten - Parteienfreiheit - Meinungsfreiheit - Berufsfreiheit - Ungleichbehandlung wegen politischer Anschauungen - BestimmtheitsgebotD. Einfach-rechtliche AusgestaltungEinstufung als »Verfassungsfeind« - Konkreter RegelungsentwurfE. Einschränkbarkeit für bestehende VerträgeMögliche Szenarien - »Echte« oder »unechte« Rückwirkung - Unzulässigkeit als AusnahmeF. Vollzug der »Extremismusklausel«Verfahren - Form: Zulässiger Inhalt des Fragebogens - Unwahre Angaben - Alternative Möglichkeiten zur Feststellung »verfassungsfeindlicher« AktivitätenG. RegressAnspruchsteller und Anspruchsgegner - Ansprüche gegenüber dem Abgeordneten - Ansprüche gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Ergänzende Wertungsfragen - Das »fehlerhafte Arbeitsverhältnis«H. Übertragung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FraktionenGeltende Rechtslage - Verfassungsrechtliche Maßstäbe - Einfach-rechtliche Ausgestaltung - Einschränkbarkeit für bestehende Verträge - Vollzug der »Extremismusklausel« - RegressI. Erweiterung der »Extremismusklauseln« zur SpionageabwehrStraftatbezogene Anknüpfung - Schutzgutbezogene Anknüpfung - Verfassungsschutz vs. Strafrecht: Das Verhältnis von 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu 99 StGB - Tatbestandsmerkmale des 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG - Einfach-rechtliche Ausgestaltung
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