Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfändung eines Bruchteils auf.…mehr
Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfändung eines Bruchteils auf.
Wojciech Dajczak: Verpfändung eines Bruchteils. Interessenkonflikte bei der Aufhebung der Mehrheit von Berechtigten.- Christian Emunds/Jan Dirk Harke: Das ius offerendi et succedendi des nachrangingen Pfandgläubigers.- Peter Gröschler: Pfandrecht und Nießbrauch - Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte im römischen, im gemeinen und im geltenden Recht.- Fabian Klinck: Verpfändung und Speichermiete in den TabulaePompeianae Sulpiciorum.- Dietmar Schanbacher: Vorausverpfändung und Erbfolge - Scaev. 27 dig. D. 20, 1, 34pr.
Wojciech Dajczak: Verpfändung eines Bruchteils. Interessenkonflikte bei der Aufhebung der Mehrheit von Berechtigten.- Christian Emunds/Jan Dirk Harke: Das ius offerendi et succedendi des nachrangingen Pfandgläubigers.- Peter Gröschler: Pfandrecht und Nießbrauch – Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte im römischen, im gemeinen und im geltenden Recht.- Fabian Klinck: Verpfändung und Speichermiete in den TabulaePompeianae Sulpiciorum.- Dietmar Schanbacher: Vorausverpfändung und Erbfolge - Scaev. 27 dig. D. 20, 1, 34pr.
Wojciech Dajczak: Verpfändung eines Bruchteils. Interessenkonflikte bei der Aufhebung der Mehrheit von Berechtigten.- Christian Emunds/Jan Dirk Harke: Das ius offerendi et succedendi des nachrangingen Pfandgläubigers.- Peter Gröschler: Pfandrecht und Nießbrauch - Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte im römischen, im gemeinen und im geltenden Recht.- Fabian Klinck: Verpfändung und Speichermiete in den TabulaePompeianae Sulpiciorum.- Dietmar Schanbacher: Vorausverpfändung und Erbfolge - Scaev. 27 dig. D. 20, 1, 34pr.
Wojciech Dajczak: Verpfändung eines Bruchteils. Interessenkonflikte bei der Aufhebung der Mehrheit von Berechtigten.- Christian Emunds/Jan Dirk Harke: Das ius offerendi et succedendi des nachrangingen Pfandgläubigers.- Peter Gröschler: Pfandrecht und Nießbrauch – Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte im römischen, im gemeinen und im geltenden Recht.- Fabian Klinck: Verpfändung und Speichermiete in den TabulaePompeianae Sulpiciorum.- Dietmar Schanbacher: Vorausverpfändung und Erbfolge - Scaev. 27 dig. D. 20, 1, 34pr.
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