Kommentare zu den Geb}hrenordnungen sind Auslegungen und
Interpretationen der oft unscharf gefa~ten Legenden zu den
einzelnen Nummern dieser Geb}hrenordnungen. Der Spielraum
solcher Interpretationen ist zwar dadurch begrenzt, da~
sie mit der erkennbaren Absicht des Verordnungsgebers }ber-
einstimmen m}ssen, dies schlie~t aber nicht aus, da~ sich
aus fachspezifischer Sicht und mit besonderem Detailwissen
sachlich begr}ndete Abweichungen gegen}ber den Auffassungen
anderer Kommentatoren ergeben. Dies trifft vor allem f}r
das Kapitel "Chirurgie/Orthop{die" zu, aber auch f}r ver-
schiedene Beratungs- und Gespr{chsleistungen. Da dieser
Kommentar nicht nur eine Abrechnungshilfe darstellt, sondern
auch bei unberechtigten Regressen und K}rzungen helfen soll,
haben sich die Autoren um eine objektivnachvollziehbare
Darstellung ihrer Argumente bem}ht, die gegebenenfalls auch
einer ]berpr}fung in Sozialgerichtsverfahren standh{lt.
Interpretationen der oft unscharf gefa~ten Legenden zu den
einzelnen Nummern dieser Geb}hrenordnungen. Der Spielraum
solcher Interpretationen ist zwar dadurch begrenzt, da~
sie mit der erkennbaren Absicht des Verordnungsgebers }ber-
einstimmen m}ssen, dies schlie~t aber nicht aus, da~ sich
aus fachspezifischer Sicht und mit besonderem Detailwissen
sachlich begr}ndete Abweichungen gegen}ber den Auffassungen
anderer Kommentatoren ergeben. Dies trifft vor allem f}r
das Kapitel "Chirurgie/Orthop{die" zu, aber auch f}r ver-
schiedene Beratungs- und Gespr{chsleistungen. Da dieser
Kommentar nicht nur eine Abrechnungshilfe darstellt, sondern
auch bei unberechtigten Regressen und K}rzungen helfen soll,
haben sich die Autoren um eine objektivnachvollziehbare
Darstellung ihrer Argumente bem}ht, die gegebenenfalls auch
einer ]berpr}fung in Sozialgerichtsverfahren standh{lt.