Fehlende materielle Maßstäbe und Grenzwerte mit konkretem Bezug zum Schutzgut Boden waren es nicht zuletzt, die ein Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlich machten. Darüber hinaus führte die Praxis etwa bei der Gefahrenbeurteilung von kontaminierten Böden zu vielfältigen Wertungswidersprüchen und einem "Listen-Wirrwarr", das den Grundsätzen der Rechtseinheitlichkeit und auch der umweltpolitischen Effizienz entgegenlaufen mußte. Mit dieser Veröffentlichung werden die fachlichen Eckpunkte zur Ableitung der Bodenwerte vorgestellt, die in die Erarbeitung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehen. Umweltpolitiker aller Parteien und Fachleute aus den Länder-Verwaltungen hatten mit Recht gefordert, daß man bei diesem Gesetzgebungsverfahren bisher übliche Verfahren verläßt. Die Bundesregierung hat schon während des Gesetzgebungsverfahrens aufgezeigt, wie sie sich die konkrete Ausfüllung der im Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungsermächtigungen vorstellt. Wichtigster Punkt ist dabei di e "Bodenschutz- und Altlastenverordnung", deren entscheidender Inhalt die Prüf- und Maßnahmenwerte für die Gefahrenbeurteilung und die Vorsorgewerte zur Umsetzung der Vorsorgegrundsätze des Gesetzes sind.