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Für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat der Regierungsrat des Kantons Zürich in einem separaten Beschluss die prioritär umzusetzenden Massnahmen für den Kanton Zürich festgelegt. Der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, welche innerhalb der Präventionsabteilung bei der Kantonspolizei Zürich angesiedelt ist, obliegt die übergeordnete Koordination der direktionsübergreifenden Vorhaben (RRB 338/2021). Die Beiträge des Sammelbandes geben Einblicke in verschiedene Bereiche der…mehr

Produktbeschreibung
Für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat der Regierungsrat des Kantons Zürich in einem separaten Beschluss die prioritär umzusetzenden Massnahmen für den Kanton Zürich festgelegt. Der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, welche innerhalb der Präventionsabteilung bei der Kantonspolizei Zürich angesiedelt ist, obliegt die übergeordnete Koordination der direktionsübergreifenden Vorhaben (RRB 338/2021). Die Beiträge des Sammelbandes geben Einblicke in verschiedene Bereiche der Gewaltprävention, des Opferschutzes, der Strafverfolgung sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit im Verbund des Bedrohungsmanagements.