Die Arbeit beschäftigt sich rechtsvergleichend mit dem Factoring in Deutschland und Frankreich. Die Rechtsinstitute, die das französische Recht für den Forderungsübergang bereit hält, werden umfassend dargestellt. Untersucht wird darüber hinaus das deutsch-französische Factoring im Rahmen des EVÜ. Ausgehend von der Analyse der kollisionsrechtlichen Behandlung erfolgt daraufhin eine Darstellung international-rechtlicher Harmonisierungsakte. Es wird des Weiteren der Frage nachgegangen, ob das UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Factoring das grenzüberschreitende Factoring im deutsch-französischen Verhältnis erleichtert und wie das Verhältnis zu der neuen UNCITRAL-Konvention über Forderungsabtretungen im internationalen Handel ist.