Die vorliegende Fallsammlung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts ist als Hilfsmittel für Studium und Unterricht gedacht und wendet sich an Universitätslehrer und Studenten. Auch die Wiederholung der Fälle zur Examensvorbereitung wird von Nutzen sein, besonders wenn die Probleme dem Leser schon bekannt sind und dieser sich an die Fallproblematik und ihre Lösungsmöglichkeiten zurückerinnern kann.
Entstanden ist dieses Buch aus jahrelanger Lehrtätigkeit. Die Fallsammlung wurde mit der Zeit immer mehr ausgebaut und verfeinert, so daß schließlich ein weitgehend vollständiger Überblick über die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts zustande gekommen ist.
Die Fälle sind ganz überwiegend der Praxis des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte entnommen. Der Sachverhalt der Fälle ist gegenüber der Originalentscheidung oft vereinfacht oder auch verändert, um die Lösung jeweils auf das Wesentliche beschränken zu können. Nur ganz wenige "Schulfälle" sind als Ergänzung eingestreut, wenn es an geeignetem praktischen Fallmaterial fehlte. Bei einzelnen Problemkreisen - wie bei der Straftheorie und dem Gesetzlichkeitsprinzip - wurden ferner Beispiele aus der Literatur und der Gesetzesgeschichte mit Erläuterungen eingefügt. Gelegentlich wurden auch Fragen mit Antworten verwendet, um einzelne Punkte, auf die es uns ankam, zu verdeutlichen. Bei den Lösungen, Erläuterungen und Antworten wurde auf Kürze, Übersichtlichkeit und Beschränkung auf das jeweilige Hauptproblem Wert gelegt, um es dem Studenten, der der Vorlesung folgt, diese nacharbeitet oder wiederholt, so leicht wie möglich zu machen, den "springenden Punkt" mit einem Blick zu erfassen. Sehr wünschenswert ist es, wenn der Benutzer der Fallsammlung auch die Originalentscheidungen zu Rate zieht, doch wird dies aus Zeitgründen und wegen der Überfüllung der juristischen Bibliotheken und Seminare unter den gegenwärtigen Umständen nicht immer möglich sein. Für diesen Fall bringen die Lösungen stets eine zuverlässige erste Antwort auf die Fragen, die sich dem Leser beim Studium des Sachverhaltes stellen.
Die Fallösungen sind eng an das Lehrbuch angelehnt. Die nähere Erläuterung des behandelten Problems, der größere Zusammenhang, in den dieses hineingestellt ist, sowie die Literatur und Rechtsprechung müssen im Lehrbuch nachgelesen werden. Deswegen wird in den Fallösungen grundsätzlich auf das Lehrbuch verwiesen. Andere Literatur ist nur dann angeführt, wenn das betreffende Problem, etwa weil es dem Besonderen Teil angehört, im Lehrbuch nicht behandelt wird.
Wir hoffen, daß unsere Fälle, die vielen Generationen Freiburger Studenten bei der Erarbeitung der Hauptprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts gedient haben, in dieser Form auch einem größeren Kreis von Nutzen sein werden.
Hans-Heinrich Jescheck - Norbert Pantle
Entstanden ist dieses Buch aus jahrelanger Lehrtätigkeit. Die Fallsammlung wurde mit der Zeit immer mehr ausgebaut und verfeinert, so daß schließlich ein weitgehend vollständiger Überblick über die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts zustande gekommen ist.
Die Fälle sind ganz überwiegend der Praxis des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte entnommen. Der Sachverhalt der Fälle ist gegenüber der Originalentscheidung oft vereinfacht oder auch verändert, um die Lösung jeweils auf das Wesentliche beschränken zu können. Nur ganz wenige "Schulfälle" sind als Ergänzung eingestreut, wenn es an geeignetem praktischen Fallmaterial fehlte. Bei einzelnen Problemkreisen - wie bei der Straftheorie und dem Gesetzlichkeitsprinzip - wurden ferner Beispiele aus der Literatur und der Gesetzesgeschichte mit Erläuterungen eingefügt. Gelegentlich wurden auch Fragen mit Antworten verwendet, um einzelne Punkte, auf die es uns ankam, zu verdeutlichen. Bei den Lösungen, Erläuterungen und Antworten wurde auf Kürze, Übersichtlichkeit und Beschränkung auf das jeweilige Hauptproblem Wert gelegt, um es dem Studenten, der der Vorlesung folgt, diese nacharbeitet oder wiederholt, so leicht wie möglich zu machen, den "springenden Punkt" mit einem Blick zu erfassen. Sehr wünschenswert ist es, wenn der Benutzer der Fallsammlung auch die Originalentscheidungen zu Rate zieht, doch wird dies aus Zeitgründen und wegen der Überfüllung der juristischen Bibliotheken und Seminare unter den gegenwärtigen Umständen nicht immer möglich sein. Für diesen Fall bringen die Lösungen stets eine zuverlässige erste Antwort auf die Fragen, die sich dem Leser beim Studium des Sachverhaltes stellen.
Die Fallösungen sind eng an das Lehrbuch angelehnt. Die nähere Erläuterung des behandelten Problems, der größere Zusammenhang, in den dieses hineingestellt ist, sowie die Literatur und Rechtsprechung müssen im Lehrbuch nachgelesen werden. Deswegen wird in den Fallösungen grundsätzlich auf das Lehrbuch verwiesen. Andere Literatur ist nur dann angeführt, wenn das betreffende Problem, etwa weil es dem Besonderen Teil angehört, im Lehrbuch nicht behandelt wird.
Wir hoffen, daß unsere Fälle, die vielen Generationen Freiburger Studenten bei der Erarbeitung der Hauptprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts gedient haben, in dieser Form auch einem größeren Kreis von Nutzen sein werden.
Hans-Heinrich Jescheck - Norbert Pantle