29,80 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Zum WerkMit Blick auf das erste juristische Staatsexamen bildet das Allgemeine Verwaltungsrecht eines der wichtigsten Gebiete des Öffentlichen Rechts. Fallbücher betrachten es üblicherweise unter verwaltungsprozessrechtlichem Blickwinkel. Das hat zweifellos seine Berechtigung, erschwert aber oftmals den Einstieg in die Materie und die Gewinnung des notwendigen systematischen Über- und dogmatischen Durchblicks. Von Anfang an nur vom gerichtlichen Rechtsbehelf her zu lernen birgt die Gefahr, die behördliche Perspektive zu vernachlässigen und nicht zu lernen, zwischen (die Gerichte…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkMit Blick auf das erste juristische Staatsexamen bildet das Allgemeine Verwaltungsrecht eines der wichtigsten Gebiete des Öffentlichen Rechts. Fallbücher betrachten es üblicherweise unter verwaltungsprozessrechtlichem Blickwinkel. Das hat zweifellos seine Berechtigung, erschwert aber oftmals den Einstieg in die Materie und die Gewinnung des notwendigen systematischen Über- und dogmatischen Durchblicks. Von Anfang an nur vom gerichtlichen Rechtsbehelf her zu lernen birgt die Gefahr, die behördliche Perspektive zu vernachlässigen und nicht zu lernen, zwischen (die Gerichte verpflichtenden) Kontroll- und (die Behörden verpflichtenden) Verhaltensnormen zu unterscheiden.Die "Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht" folgen der didaktischen Erfahrung, dass gerade auch eine fallmäßige Aufarbeitung ausschließlich des für die Verwaltungsbehörden maßgeblichen Rechts große Erkenntnisgewinne verspricht.Vorteile auf einen Blickstreng fallorientierte, gleichsam lehrbuchersetzende Erläuterung der Rechtmäßigkeitsprüfungfallmäßige Aufarbeitung aller examensrelevanten Problemschwerpunkte des Allgemeinen Verwaltungsrechtsdurchgehende Beachtung des Gutachtenstilskeine den Lesefluss störenden systematischen Erläuterungen in KästenHinweise auf VertiefungsliteraturZielgruppeFür Studentinnen und Studenten, Examenskandidatinnen und -kandidaten sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.