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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei (-), Veranstaltung: Seminar Ausgewählte Problembereiche der Verkehrsüberwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und löste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei (-), Veranstaltung: Seminar Ausgewählte Problembereiche der Verkehrsüberwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und löste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die persönlichen Anforderungen an Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden.Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen.Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme lässt sich in der Hauptsache durch die Schaffung von fünf Klassen für Anhänger, durch eine stärkere Abstufung in den Gewichtsklassen für mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbeförderungsscheines in eigene Busklassen begründen.In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Veränderungen im Bereich der Krafträder, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anhänger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen darüber getroffen werden, welche Relevanz diese für die polizeiliche Praxis (mögliche Verstöße, Übergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben können.
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