69,80 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Für faire Steuern Wenn der eine auf Einkommen 45 % Steuern zahlen muss, der andere dagegen nur 15 % oder überhaupt nichts, dann ist das unfair. Wenn Gewinne voll versteuert werden müssen, Verluste aber nur eingeschränkt abgesetzt werden können, dann ist das unfair. Wenn Steuern auf reine Inflationsgewinne gezahlt werden müssen, dann ist das unfair. Es geht jedoch auch fair. Dafür steht dieses Buch. Fair ist eine Besteuerung des Einkommens und Vermögens aller Personen und Organisationen nach Leistungsfähigkeit und entsprechend dem Gleichheitsgebot. Das wird allgemeinverständlich beschrieben.…mehr

Produktbeschreibung
Für faire Steuern Wenn der eine auf Einkommen 45 % Steuern zahlen muss, der andere dagegen nur 15 % oder überhaupt nichts, dann ist das unfair. Wenn Gewinne voll versteuert werden müssen, Verluste aber nur eingeschränkt abgesetzt werden können, dann ist das unfair. Wenn Steuern auf reine Inflationsgewinne gezahlt werden müssen, dann ist das unfair. Es geht jedoch auch fair. Dafür steht dieses Buch. Fair ist eine Besteuerung des Einkommens und Vermögens aller Personen und Organisationen nach Leistungsfähigkeit und entsprechend dem Gleichheitsgebot. Das wird allgemeinverständlich beschrieben. Und zusätzlich gibt es einen ausformulierten Gesetzentwurf. Gegen den internationalen Steuerkrieg Auf dreisteste Weise nutzen internationale Konzerne die ihnen von vielen Staaten gebotenen Steuerschlupf-Scheunentore. Im Extrem reichen z. B. Zahlungen in den Niederlanden, Irland und Luxemburg von nur 1.000 ¿, um in Deutschland oder anderen Staaten 1.000.000 ¿ Steuern zu vermeiden. Davon profitieren nicht nur Apple, Google und Microsoft, sondern auch die Deutsche Bank, VW und der Staatskonzern Deutsche Bahn. Der internationale Steuerkrieg spielt sich versteckt hinter den Wällen von Doppelbesteuerungsabkommen ab, die das Besteuerungsrecht der Staaten aushöhlen. Die skandalösen Auswüchse werden nun aber auch in den Medien angeprangert. Internationalen Abhilfebekundungen ist jedoch leider genauso wenig zu vertrauen wie den Versprechungen mancher Politiker. Aber wenn Deutschland das wirklich will, kann es im Alleingang Abhilfe schaffen. Ein solcher Alleingang wird im Koalitionsvertrag der großen Koalition angekündigt. Hier werden die Möglichkeiten dazu beschrieben. Schluss mit dem Vorsteuerbetrug In Europa werden jährlich knapp 200 Mrd. ¿ Umsatzsteuer hinterzogen. Der Hauptteil davon entsteht durch erschwindelte Vorsteuer, die die Finanzämter an die Betrüger auszahlen. Dagegen wird vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug durch ein Meldesystem zu ersetzen. Wo keine Vorsteuer mehr ausgezahlt wird, kann es keinen Vorsteuerbetrug mehr geben. Beste Lösung für die Erbschaftsteuer: Eine wirtschaftsfreundlich ausgestaltete Erbschaftsteuer begünstigt die Unternehmer. Das ist gleichheitswidrig. Bei gleichmäßigem Anfall für alle würde die Erbschaftsteuer jedoch die deutsche Wirtschaft nachhaltig schädigen.
Autorenporträt
Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Mediator Geschäftsführender Gesellschafter bei ¿Eggesiecker und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsbeistand¿ in Köln. Jahrgang 1959. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre Erfahrung mit steuerbegünstigten Kapitalanlagen bei einer hierauf spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Von 1985 bis 1990 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaft und betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität zu Köln. Seit 1992 Steuerberater und seit 1996 auch Wirtschaftsprüfer. Schwerpunkte der derzeitigen Tätigkeit sind die Betreuung gemeinnütziger Organisationen, die steuerliche Beratung für Medienangehörige (Journalisten, Redakteure), die Prüfung von Jahresabschlüssen öffentlich geförderter Einrichtungen sowie die Erstellung steuerlicher Gutachten und Führung von Finanzgerichtsprozessen. Beiträge in Gabler¿s Wirtschaftslexikon, der Festschrift für Prof. Dr. Mann, Federmann (Hrsg.) Betriebswirtschaftslehre, Unternehmenspolitik und Unternehmensbesteuerung sowie im Kommentar von Prof. Dr. Eggesiecker, Die Partnerschaftsgesellschaft für freie Berufe. Mitwirkung bei weiteren gemeinsamen Veröffentlichungen, u.a. zum Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Mitglied im Steuerausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Seit 2015 Vorsitzender des Arbeitskreises ¿Gemeinnützigkeit und Vereine¿ beim Steuerberaterverband Köln.