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Ob nun etwa im Wahlkampf, in der Pandemiebekämpfung oder gar auf dem Kapitalmarkt: Die von Fake News betroffenen Bereiche sind so facettenreich wie die Formen, Akteure, Inhalte und Verbreitungswege der schädlichen Falschnachrichten selbst. Als junge Entwicklung des Internetzeitalters untersucht die Arbeit das Phänomen in tatsächlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Mit vielseitiger Methodik werden die Spezifika des Fake-News-Phänomens umfassend herausgearbeitet und der an sich konturlose Begriff der Fake News einer Definition zugänglich gemacht. Auf deren Grundlage werden interdisziplinäre…mehr

Produktbeschreibung
Ob nun etwa im Wahlkampf, in der Pandemiebekämpfung oder gar auf dem Kapitalmarkt: Die von Fake News betroffenen Bereiche sind so facettenreich wie die Formen, Akteure, Inhalte und Verbreitungswege der schädlichen Falschnachrichten selbst. Als junge Entwicklung des Internetzeitalters untersucht die Arbeit das Phänomen in tatsächlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Mit vielseitiger Methodik werden die Spezifika des Fake-News-Phänomens umfassend herausgearbeitet und der an sich konturlose Begriff der Fake News einer Definition zugänglich gemacht. Auf deren Grundlage werden interdisziplinäre Ergebnisse empirischer Forschung aufgezeigt und kritisch begutachtet. Das Phänomen so durchleuchtet, wird es zunächst abstrakt in seinem Unrecht erörtert und anschließend in seiner strafrechtlichen Relevanz untersucht. Dies offenbart schwerwiegende Strafbarkeitslücken in den Bereichen des Ehr- und Wahlschutzes, denen sich schließlich konkrete Vorschläge gesetzlicher Formulierungen widmen.
Autorenporträt
Theodor Lammich studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. Während des Studiums arbeitete er in einer Freiburger Kanzlei zivilrechtlichen Schwerpunkts und referierte auf internationalen Strafrechtssymposien in Deutschland, Georgien und Japan. Nach der Ersten juristischen Prüfung 2020 folgte bis 2021 die Promotion bei Professor Dr. Dr. h.c. Walter Perron. Sie wurde unter anderem durch Tätigkeiten in einer wirtschaftsstrafrechtlichen Revisionskanzlei in Karlsruhe und an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht der Universität Freiburg begleitet. Seit 2019 ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, seit 2021 Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg i. Br.