Das Fallbuch vermittelt die Praxis der Orthopädie/Unfallchirurgie anhand realer Fälle, statt frisierter "Lehrbuchfälle". Dabei werden Anamnese und konkreter Befund sowie das Prozedere beschrieben, ergänzt um Differentialdiagnostik sowie Differentialtherapie. Einmalig für ein Fallbuch ist dabei die Beurteilung jedes Falles in Bezug auf den Befundbericht bei Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung (Versorgungsamt) bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente/Reha (Rentenversicherung). Probekapitel unter https://www.fallbuch-orthopädie.de.
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