Der Grundsatz der Menschenwürde als Grundprinzip der Bundesverfassung "dient der vollen Entfaltung der Würde und der Persönlichkeit aller menschlichen Personen, die die Gesamtheit der Familie bilden, auch wenn es aus sozialer Sicht viele Verstöße gegen diesen Grundsatz gibt, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Das Kind hat das Recht auf Leben, das wichtigste Recht, denn ohne Leben gibt es keine Existenz. Das Leben wird von der Empfängnis an geschützt, so dass der Schutz des ungeborenen Kindes gewährleistet ist. Das Recht auf Leben ist aber auch als das Recht auf ein Leben in Würde und auf ein freies Leben zu verstehen. Das Kind besitzt auch das Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit, das es vor Verletzungen an Körper und Geist schützt. Physische, psychische und sexuelle Gewalt verletzen das Persönlichkeitsrecht auf Unversehrtheit. Innerhalb der Familie können diese Rechte nicht durch Gewalt verletzt werden, da die Familie zusammen mit dem Staat und der Gesellschaft die Rolle des Garanten einnimmt.
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