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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Konzept der Usucaption, ordnet es im Laufe der Zeit ein und untersucht die verschiedenen Arten der Usucaption, die in unserem Rechtssystem existieren, sowie deren spezifische Anforderungen. In diesem Zusammenhang befasst sie sich vor allem mit der gesetzgeberischen Neuerung des Artikels 1240-A des Zivilgesetzbuches, der durch die vorläufige Maßnahme Nr. 514/2010, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft ist, in die nationale Gesetzgebung aufgenommen und in das Gesetz Nr. 12424/2011 umgewandelt wurde, wodurch die familiäre Usukaption eingeführt wurde.…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Konzept der Usucaption, ordnet es im Laufe der Zeit ein und untersucht die verschiedenen Arten der Usucaption, die in unserem Rechtssystem existieren, sowie deren spezifische Anforderungen. In diesem Zusammenhang befasst sie sich vor allem mit der gesetzgeberischen Neuerung des Artikels 1240-A des Zivilgesetzbuches, der durch die vorläufige Maßnahme Nr. 514/2010, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft ist, in die nationale Gesetzgebung aufgenommen und in das Gesetz Nr. 12424/2011 umgewandelt wurde, wodurch die familiäre Usukaption eingeführt wurde. Die Studie zielt darauf ab, die neue Form der Enteignung zu kontextualisieren, die in einer Zeit der schweren Wohnungskrise im Land eingeführt wurde und aus der Notwendigkeit des Rechts auf Wohnen resultiert. Daher werden in dieser Arbeit einige der Auswirkungen der Einführung dieser neuen Form der Enteignung in die aktuelle Rechtsordnung betrachtet, wobei bestimmte Werte wie die soziale Gerechtigkeit sowie die Frage nach der Schuld, die mit der Aufgabe der Wohnung verbunden ist, berücksichtigt werden. Abschließend werden einige der zahlreichen materiellen Fragen erörtert, die in der Lehre und Rechtsprechung im Hinblick auf die durch die gesetzliche Neuerung herbeigeführten Veränderungen noch nicht konsolidiert wurden.
Autorenporträt
Masterstudentin der Rechtswissenschaften an der Bundesuniversität Santa Maria; Spezialistin für Familienrecht an der Päpstlichen Katholischen Universität von Rio Grande do Sul; Absolventin der Rechtswissenschaften an der Bundesuniversität von Santa Maria.