Mit dem neuen FamGKG ist erstmals ein einheitliches Gerichtskostengesetz in Familiensachen geschaffen. Der neue Handkommentar erläutert das neue Recht in allen Einzelheiten. Ausführlich werden neben den einzelnen Gebührentatbeständen insbesondere die Allgemeinen und Besonderen Wertvorschriften und die Wertfestsetzung kommentiert. Die Bezüge zum neuen Verfahrensrecht werden verständlich aufgezeigt. Ein ABC der Verfahrenswerte benennt die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen für eine rasche und zuverlässige Wertermittlung.