Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,7, Katholische Stiftungsfachhochschule München (Katholische Stiftungsfachhochschule), Veranstaltung: Modul 3.1, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit gehe ich auf das Verfahren der Mediation und im Speziellen auf die Familienmediation ein. Diese Spezialisierung ist unabdingbar, weil das Einsatzgebiet der Mediation sich über diverse Rechtsfelder erstreckt, die den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Mein zweiter Beweggrund, weshalb ich dieses Thema wählte, liegt schlicht in der Profession der Sozialen Arbeit begründet, die sich alltäglich darum bemüht, institutionelle Rahmenbedingungen, mit den Interessen von Sozialarbeiter und Klient zu vereinbaren. Dass dabei Wünsche, Sehnsüchte und Vorstellungen unberücksichtigt bleiben ist unausweichlich, aber dennoch fühlt sich die Profession allen Interessen zugleich verpflichtet und ist darum bemüht, alle Interessen möglichst ausgewogen zur Geltung kommen zu lassen. Obgleich ein gewisses Machtgefälle, etwa zwischen Institution und Sozialarbeiter oder zwischen Sozialarbeiter und Klient zweifelsohne besteht, dass den Handlungs-und Entscheidungsspielraum einschränkt. Daher sehe ich Mediation, als ein nützliches, auf allen Feldern der Sozialen Arbeit ersetzbares Instrument zu Konfliktbearbeitung an, da Konflikte in der Sozialen Arbeit zum Alltag gehören und nicht ausbleiben, wenn widerstreitende Interessen aufeinanderprallen.Im Interesse eines strukturierten Aufbaus der Hausarbeit wird es zunächst sinnvoll sein, einen Konflikt zu definieren und von Auseinandersetzungen anderer Art abzugrenzen. Anschließend erscheint es zweckmäßig, ihn hinsichtlich seiner Entwicklung zu beleuchten. Zum Abschluss der Hausarbeit wird auf die Problematik mit den Rechtsschutzversicherungen eingegangen, die eine Kostenübernahme des Verfahrens in der Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten immer noch von vertraglich festgesetzten Rahmenbedingungen abhängig machen, die den Versicherten nicht unbedingt zum Vorteil gereichen oder anfallende Kosten gar nicht übernehmen. Während der Ausführungen im Rahmen dieser Hausarbeit werden aufgrund der vereinfachten Lesbarkeit und nicht, um das weibliche Geschlecht auszugrenzen oder zu diskriminieren, ausschließlich männliche Formen des Sprachgebrauchs verwendet werden. Um die Eintönigkeit desselben zu reduzieren, werden die Begriffe "der Klient", "der Betroffene" und "der Mediant", abwechselnd synonym benutzt. Diese Arbeit erhebt aufgrund ihres Zwecks und des damit begründeten, begrenzten Umfangs nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und versteht sich daher als Abriss ihrer Thematik.
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