Die Möglichkeit, Berufstätigkeit und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist ein entscheidender Faktor zur Sicherstellung der Betreuung Pflegebedürftiger. Aktuell werden mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause durch Angehörige betreut.
Für die Übernahme der Pflege durch Angehörige ist insbesondere die finanzielle Situation von Pflegebedürftigem und pflegendem Angehörigen von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Arbeit die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes näher.
Zunächst wird der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit geprüft und die Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG herausgearbeitet. Der Vorschlag zu einer künftigen, effizienteren Finanzierung der Familienpflegezeit nimmt vertieft die Finanzierung durch Steuermittel in Anlehnung an das Elterngeld sowie eine Finanzierung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung in den Blick.
Für die Übernahme der Pflege durch Angehörige ist insbesondere die finanzielle Situation von Pflegebedürftigem und pflegendem Angehörigen von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Arbeit die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes näher.
Zunächst wird der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit geprüft und die Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG herausgearbeitet. Der Vorschlag zu einer künftigen, effizienteren Finanzierung der Familienpflegezeit nimmt vertieft die Finanzierung durch Steuermittel in Anlehnung an das Elterngeld sowie eine Finanzierung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung in den Blick.