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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 2, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Die Zukunft des Soziastaats, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses hier vorliegende Referat beschäftigt sich mit dem Thema"Familienpolitik". Dabei wird im Verlauf der Arbeit die historische Entwicklung dieser Politik betrachtet, sowie die Grundgedanken und Zielsetzungen vorgestellt. Im Zentrum der Arbeit stehen jedoch die neusten Entwicklungen der Familienpolitik, der Familienlastenausgleich und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 2, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Die Zukunft des Soziastaats, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses hier vorliegende Referat beschäftigt sich mit dem Thema"Familienpolitik". Dabei wird im Verlauf der Arbeit die historische Entwicklung dieser Politik betrachtet, sowie die Grundgedanken und Zielsetzungen vorgestellt. Im Zentrum der Arbeit stehen jedoch die neusten Entwicklungen der Familienpolitik, der Familienlastenausgleich und andereKonzeptionen, mit deren Hilfe die Familien entlastet werden sollen, wie zum Beispiel das "Erziehungsgehalt 2000". Die zentrale Fragestellung des Referates bezieht sich ebenfalls auf diesen Themenkomplex. Es versucht die Frage zu beantworten, welches dieser Konzepte am besten geeignet scheint,die Familien zu entlasten. Zu diesem Zweck werden mehrere Modelle vorgestellt und miteinander verglichen. Im Fazit wird letztendlich noch zu beantworten sein, welche Chance diese Konzepte haben, realisiert zu werden.Die Familienpolitik als solche ist schon ein relativ "altes" Thema in der Politik der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in den sechziger Jahren gab es Grundgedanken zum Thema "Bezahlung" einer elterlichen Erziehungsarbeit, zu dieser Zeit sprach man jedoch eher von einem "Mütterausgleichsgeld" oder "Muttergeld". Dieser Idee lag ein Gedanke zugrunde, der auch in der aktuellen Diskussion noch aktuell ist.Kinderbetreuung "ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt", wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Kinderbetreuung im Januar 1999 formulierte. Die Ideen der Förderung für Familien basierten aber noch auf anderen Überlegungen. Die Eltern "bauen" mit der Erziehung ihrer Kinder ein Humankapital auf, von dessen Nutzen dritte nicht ausgeschlossen werden können. [...]
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