Das Große Lehrbuch zum Familienrecht
Dieses berühmte Lehrbuch stellt das materielle Familienrecht und dessen Funktions- und Systemzusammenhänge umfassend und anschaulich dar. Es behandelt u.a. die Themen Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Unterhaltsrecht der Verwandten, Kinder, Sonstige Schutzverhältnisse.
Die Neuauflage
bringt das Werk auf den aktuellen Stand und fügt ein neues Kapitel zur Lebenspartnerschaft ein
berücksichtigt die Entscheidungen des BVerfG zur Stellung des nichtehelichen Vaters sowie die Fragen zum Elternunterhalt und zur anonymen Geburt
geht ein auf das Gewaltschutzgesetz und auf die anstehende Unterhaltsrechtsreform.
Das maßgebliche Standardwerk für Studium, Wissenschaft und Praxis.
Rezension:
‘(...) Dieses Lehrbuch ist auch in der lang erwarteten Neuauflage ein Garant für solides zivilrechtliches Wissen. Alle relevanten Themen des Familienrechts werden ausführlich erfasst, notfalls in den gesellschaftlichen und prozessualen Kontext gestellt und der Leser wird sicher durch ein schwieriges Rechtsgebiet geführt. Wer sich für eine intensive Beschäftigung mit dem Familienrecht entscheidet, wird dieses Buch nicht mehr missen wollen.’
In: www.studjur-online.de, 16.01.2007, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Coester-Waltjen hat in der ihr eigenen, prägnanten und plastischen Sprache den ‘Geist des Gernhuber´schen Lehrbuchs’ weitergeführt, nicht ohne eigene Akzente zu setzen. Es ist ihr in diesem Zusammenhang meisterlich gelungen, die ‘bewertende Gestaltung der sozialen Kräfte durch das Recht’ zu verdeutlichen sowie Funktions- und Systemzusammenhänge im Familienrecht aufzudecken. Coester-Waltjen, Koryphäe auch im Internationalen Privatrecht, ist es sichtlich schwer gefallen, dass sie aus Platzgründen in dem über tausendseitigen Werk, bis auf wenige Hinweise, auf Rechtsvergleichung fast vollständig verzichten musste. Die Fragen einer Rechtsvereinheitlichung bis hin zu einem europäischen Familienrecht mussten leider offen bleiben - ‘bitter’, wie sie selbst sagt. Indes kein Manko bei der Fülle ihrer Gedankengänge de lege lata und de lege ferenda, denen zu folgen wahrlich eine Freude und Bereicherung ist. Das Warten hat sich also gelohnt! (...)’
Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vors. Richter am OLG, Karlsruhe, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Der Autorin kann uneingeschränkt bestätigt werden, dass es ihr hervorragend gelungen ist, den Geist des ‘Gernhuber’schen Lehrbuchs’ zu erhalten. Für Praxis und Theorie ist die Anschaffung der Neuauflage ein Muss.’
Dagmar Zorn, Dipl.-Rpflegerin, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 01/2007, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Trotz seiner Ausführlichkeit wird die übersichtliche Gliederung auch inhaltlich durchgehalten, so dass das Werk sowohl als Lehrbuch als auch als Nachschlagewerk sehr gut geeignet ist. Es gibt kaum einen familienrechtliche Fragestellung, die in diesem Buch nicht behandelt wird. (...)’
Dr. Björn Sommer, Richter am Amtsgericht, in: Justizministerialblatt für Hessen, 12/ 2006, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Für Studium und Praxis ist auch die Neuauflage des Buches unbedingt zu empfehlen. Die umfangreiche und verständliche Darstellung des materiellen Familienrechts dürfte in Deutschland einmalig sein und lässt keine Fragen offen. (...)’
André Tiebel, in: www.referendare.net, 27.10.2006, zur 5. Auflage 2006
Expertenmeinung von RA Silvia Söpper, zur 5. Auflage 2006:
Bei der Vorauflage des Buches 1994 lag noch ein Gemeinschaftswerk der Autoren Gernhuber und Coester-Waltjen vor. Nun setzt die Letztgenannte alleinverantwortlich die Tradition dieses Standardwerks fort. Auch diese Auflage hat sich wieder zum Ziel gesetzt, ‘ ein Lehrbuch zu sein, das zusammenhängend lesbar ist, das die bewertende Gestaltung der sozialen Kräfte durch das Recht verdeutlicht, das Funktions- und Systemzusammenhänge aufdeckt und das einen Einblick in den Entwicklungsprozess vermittelt, dem alle Normen während ihrer Geltungsdauer unterworfen sind’. Dass es die Autorin schmerzt, wenn im Buch auf Rechtsgeschichte und Rechtsvereinheitlichung verzichtet werden musste, ist verständlich, da Prof. Dr. Coester-Waltjen in München auch Inhaberin des Lehrstuhls für Rechtsvergleichung ist. Das vorliegende Buch kann zu Recht von sich behaupten, ein Lehrbuch zu sein, dass nicht nur dem Studenten einen guten Einblick in die Systematik des Familienrechts gibt, sondern auch dem Praktiker, der sich im Labyrinth der Einzelfallentscheidungen zu verlieren droht, wieder auf den sicheren Pfad der Gesetzessystematik zurückführt. Zum Beispiel wird das Schicksal des Hausrats nach einer Trennung der Ehegatten dogmatisch klar und mit griffigen Beispielen dargestellt. Wer weiter in die Tiefe der Materie eindringen will, kann dies an Hand der Fußnoten tun, die manchmal so ausführlich sind, dass sie eine halbe Buchseite beanspruchen. Aber hat man - durch diese Buch angeleitet - erst einmal die Grundprinzipien verstanden und die Zusammenhänge begriffen, so ist man auf der sicheren Seite, egal ob es um das Staatsexamen geht oder eine Mandantenberatung. Die Bandbreite des Buches erstreckt sich von der ausführlichen Behandlung des Themas Verlobung (hier erkennt man das Lehrbuch deutlich, da in der Praxis die Verlobung kaum noch eine Rolle spielt) bis hin zu Ausführungen über das Mündelgeld. Enthalten sind auch die Themen Lebenspartnerschaft, Elternunterhalt und ein Abschnitt über Kinder in Stief- und Pflegefamilien. Die Autorin gibt aber nicht nur einen Überblick über die momentane Rechtslage und vor jedem Kapitel eine umfassende Schrifttumsübersicht, sondern sie weist auch auf Reformnotwendigkeiten hin. Insgesamt ein gelungenes Werk, das umfassend über die Materie rund um das Familienrecht informiert und nebenbei den Praktiker zum Schmunzeln bringt, wie viele lateinische Begriffe - z. B. Stichwort Gütergemeinschaft: Illaten (eingebrachte Sachen) oder Stichwort Unterhalt: in praeteritum non vivitur (in der Vergangenheit wird nicht gelebt) - er doch schon wieder vergessen hat.
Dieses berühmte Lehrbuch stellt das materielle Familienrecht und dessen Funktions- und Systemzusammenhänge umfassend und anschaulich dar. Es behandelt u.a. die Themen Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Unterhaltsrecht der Verwandten, Kinder, Sonstige Schutzverhältnisse.
Die Neuauflage
bringt das Werk auf den aktuellen Stand und fügt ein neues Kapitel zur Lebenspartnerschaft ein
berücksichtigt die Entscheidungen des BVerfG zur Stellung des nichtehelichen Vaters sowie die Fragen zum Elternunterhalt und zur anonymen Geburt
geht ein auf das Gewaltschutzgesetz und auf die anstehende Unterhaltsrechtsreform.
Das maßgebliche Standardwerk für Studium, Wissenschaft und Praxis.
Rezension:
‘(...) Dieses Lehrbuch ist auch in der lang erwarteten Neuauflage ein Garant für solides zivilrechtliches Wissen. Alle relevanten Themen des Familienrechts werden ausführlich erfasst, notfalls in den gesellschaftlichen und prozessualen Kontext gestellt und der Leser wird sicher durch ein schwieriges Rechtsgebiet geführt. Wer sich für eine intensive Beschäftigung mit dem Familienrecht entscheidet, wird dieses Buch nicht mehr missen wollen.’
In: www.studjur-online.de, 16.01.2007, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Coester-Waltjen hat in der ihr eigenen, prägnanten und plastischen Sprache den ‘Geist des Gernhuber´schen Lehrbuchs’ weitergeführt, nicht ohne eigene Akzente zu setzen. Es ist ihr in diesem Zusammenhang meisterlich gelungen, die ‘bewertende Gestaltung der sozialen Kräfte durch das Recht’ zu verdeutlichen sowie Funktions- und Systemzusammenhänge im Familienrecht aufzudecken. Coester-Waltjen, Koryphäe auch im Internationalen Privatrecht, ist es sichtlich schwer gefallen, dass sie aus Platzgründen in dem über tausendseitigen Werk, bis auf wenige Hinweise, auf Rechtsvergleichung fast vollständig verzichten musste. Die Fragen einer Rechtsvereinheitlichung bis hin zu einem europäischen Familienrecht mussten leider offen bleiben - ‘bitter’, wie sie selbst sagt. Indes kein Manko bei der Fülle ihrer Gedankengänge de lege lata und de lege ferenda, denen zu folgen wahrlich eine Freude und Bereicherung ist. Das Warten hat sich also gelohnt! (...)’
Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vors. Richter am OLG, Karlsruhe, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Der Autorin kann uneingeschränkt bestätigt werden, dass es ihr hervorragend gelungen ist, den Geist des ‘Gernhuber’schen Lehrbuchs’ zu erhalten. Für Praxis und Theorie ist die Anschaffung der Neuauflage ein Muss.’
Dagmar Zorn, Dipl.-Rpflegerin, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 01/2007, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Trotz seiner Ausführlichkeit wird die übersichtliche Gliederung auch inhaltlich durchgehalten, so dass das Werk sowohl als Lehrbuch als auch als Nachschlagewerk sehr gut geeignet ist. Es gibt kaum einen familienrechtliche Fragestellung, die in diesem Buch nicht behandelt wird. (...)’
Dr. Björn Sommer, Richter am Amtsgericht, in: Justizministerialblatt für Hessen, 12/ 2006, zur 5. Auflage 2006
‘(...) Für Studium und Praxis ist auch die Neuauflage des Buches unbedingt zu empfehlen. Die umfangreiche und verständliche Darstellung des materiellen Familienrechts dürfte in Deutschland einmalig sein und lässt keine Fragen offen. (...)’
André Tiebel, in: www.referendare.net, 27.10.2006, zur 5. Auflage 2006
Expertenmeinung von RA Silvia Söpper, zur 5. Auflage 2006:
Bei der Vorauflage des Buches 1994 lag noch ein Gemeinschaftswerk der Autoren Gernhuber und Coester-Waltjen vor. Nun setzt die Letztgenannte alleinverantwortlich die Tradition dieses Standardwerks fort. Auch diese Auflage hat sich wieder zum Ziel gesetzt, ‘ ein Lehrbuch zu sein, das zusammenhängend lesbar ist, das die bewertende Gestaltung der sozialen Kräfte durch das Recht verdeutlicht, das Funktions- und Systemzusammenhänge aufdeckt und das einen Einblick in den Entwicklungsprozess vermittelt, dem alle Normen während ihrer Geltungsdauer unterworfen sind’. Dass es die Autorin schmerzt, wenn im Buch auf Rechtsgeschichte und Rechtsvereinheitlichung verzichtet werden musste, ist verständlich, da Prof. Dr. Coester-Waltjen in München auch Inhaberin des Lehrstuhls für Rechtsvergleichung ist. Das vorliegende Buch kann zu Recht von sich behaupten, ein Lehrbuch zu sein, dass nicht nur dem Studenten einen guten Einblick in die Systematik des Familienrechts gibt, sondern auch dem Praktiker, der sich im Labyrinth der Einzelfallentscheidungen zu verlieren droht, wieder auf den sicheren Pfad der Gesetzessystematik zurückführt. Zum Beispiel wird das Schicksal des Hausrats nach einer Trennung der Ehegatten dogmatisch klar und mit griffigen Beispielen dargestellt. Wer weiter in die Tiefe der Materie eindringen will, kann dies an Hand der Fußnoten tun, die manchmal so ausführlich sind, dass sie eine halbe Buchseite beanspruchen. Aber hat man - durch diese Buch angeleitet - erst einmal die Grundprinzipien verstanden und die Zusammenhänge begriffen, so ist man auf der sicheren Seite, egal ob es um das Staatsexamen geht oder eine Mandantenberatung. Die Bandbreite des Buches erstreckt sich von der ausführlichen Behandlung des Themas Verlobung (hier erkennt man das Lehrbuch deutlich, da in der Praxis die Verlobung kaum noch eine Rolle spielt) bis hin zu Ausführungen über das Mündelgeld. Enthalten sind auch die Themen Lebenspartnerschaft, Elternunterhalt und ein Abschnitt über Kinder in Stief- und Pflegefamilien. Die Autorin gibt aber nicht nur einen Überblick über die momentane Rechtslage und vor jedem Kapitel eine umfassende Schrifttumsübersicht, sondern sie weist auch auf Reformnotwendigkeiten hin. Insgesamt ein gelungenes Werk, das umfassend über die Materie rund um das Familienrecht informiert und nebenbei den Praktiker zum Schmunzeln bringt, wie viele lateinische Begriffe - z. B. Stichwort Gütergemeinschaft: Illaten (eingebrachte Sachen) oder Stichwort Unterhalt: in praeteritum non vivitur (in der Vergangenheit wird nicht gelebt) - er doch schon wieder vergessen hat.