Befindet man sich vor der Theke eines Metzgers, wirken die ausgelegten Waren meist rosig, frisch und saftig. Diese Qualitätsparameter tragen entscheidend zur Kaufentscheidung bei. Wenn beim Auspacken zuhause auf einmal nichts mehr zu sehen ist vom rosig-frischen Äußeren, kann das an der Beleuchtung der Theke liegen. Durch in die Warenbeleuchtung eingebaute Rotfilter wird oft gezielt die frische rote Farbe betont. Verbrauchertäuschung oder clevere Vermarktung? Momentan gibt es außer dem Straftatbestand des
11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der das in Verkehr bringen von Lebensmitteln ohne ausreichende Kenntlichmachung verbietet, wenn sie geeignet sind, den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit zu erwecken, keine rechtliche Handhabe gegen derartige Praktiken. Der Nachweis, ob minderwertige Ware durch die Beleuchtung geschönt wird, gestaltet sich schwierig. Im Fazit bleibt es in der Verantwortung des Verbrauchers, sich durch aufgeklärte Aufmerksamkeit davor zu schützen, minderwertige Ware zu erwerben.
11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der das in Verkehr bringen von Lebensmitteln ohne ausreichende Kenntlichmachung verbietet, wenn sie geeignet sind, den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit zu erwecken, keine rechtliche Handhabe gegen derartige Praktiken. Der Nachweis, ob minderwertige Ware durch die Beleuchtung geschönt wird, gestaltet sich schwierig. Im Fazit bleibt es in der Verantwortung des Verbrauchers, sich durch aufgeklärte Aufmerksamkeit davor zu schützen, minderwertige Ware zu erwerben.