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Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 I HGB in den ersten drei Monaten (kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen. Die FARR®-Checkliste Nr. 8 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 9. Auflage (Stand: 1.2.2024) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst. Neu aufgenommen wurde die Angabepflicht i.Z.m. dem Mindeststeuergesetz nach § 285 Nr. 30a) HGB i.d.F. des MinBestRL-UmsG (in Kraft seit 28.12.2023 und bereits…mehr

Produktbeschreibung
Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 I HGB in den ersten drei Monaten (kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen. Die FARR®-Checkliste Nr. 8 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 9. Auflage (Stand: 1.2.2024) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst. Neu aufgenommen wurde die Angabepflicht i.Z.m. dem Mindeststeuergesetz nach § 285 Nr. 30a) HGB i.d.F. des MinBestRL-UmsG (in Kraft seit 28.12.2023 und bereits anzuwenden ab kalendergleichem Geschäftsjahr 2023). Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größen-abhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben im Anhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. GuV darzustellen). Für die kleine GmbH gibt es eine eigene Anhangcheckliste (FARR®-Checkliste Nr. 5; 10. Auflage, Stand 1.2.2024). Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-, Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QMS 1 (09.2022)), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema. Bei den vorliegenden Checklisten handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers. Es ist keine Verlautbarung des IDW im Sinne von IDW PS 201, Tz. 28 ff.
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