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Ein Recht von Künstlern auf Anerkennung ihrer Urheberschaft und auf Nennung ihres Namens am Kunstwerk gibt es erst seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Mit diesen Rechtsansprüchen wird einem zeitlich weit zurückreichenden Bedürfnis künstlerisch schaffender Menschen Rechnung getragen. Bereits in den ersten Handabdrücken auf den bemalten Wänden steinzeitlicher Höhlen wollten gestaltende Menschen ein Zeichen von sich hinterlassen.Signaturen und Inschriften von Künstlern erzählen von Schöpferstolz, Geltungsstreben, Konkurrenzdenken und dem Wunsch, auch für die Nachwelt in Erinnerung zu bleiben.…mehr

Produktbeschreibung
Ein Recht von Künstlern auf Anerkennung ihrer Urheberschaft und auf Nennung ihres Namens am Kunstwerk gibt es erst seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Mit diesen Rechtsansprüchen wird einem zeitlich weit zurückreichenden Bedürfnis künstlerisch schaffender Menschen Rechnung getragen. Bereits in den ersten Handabdrücken auf den bemalten Wänden steinzeitlicher Höhlen wollten gestaltende Menschen ein Zeichen von sich hinterlassen.Signaturen und Inschriften von Künstlern erzählen von Schöpferstolz, Geltungsstreben, Konkurrenzdenken und dem Wunsch, auch für die Nachwelt in Erinnerung zu bleiben. Die Künstler haben über alle sich wandelnden gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen hinweg eine persönliche Beziehung zwischen ihrer Kunstfertigkeit und ihren Kunstwerken beansprucht, und diese wurde ihnen grundsätzlich auch von ihren Auftraggebern und ihrem Publikum zugebilligt, ohne dass dazu ein rechtlicher Zwang oder Druck gegeben war. Ab dem 19. Jahrhundert besiegelt die Künstlersignatur zugleich auch die Authentizität des Kunstwerks als Original in Abgrenzung zu Kopie und Fremdwerk, womit ein weiteres Themenfeld eröffnet ist.Die Leserinnen und Leser erwartet eine unterhaltsame Tour d'Horizon durch die Welt der Künstlerinschriften und Signaturen von der Antike bis in die zeitgenössische Kunst.
Autorenporträt
Paul Hertin, 1940 geboren, ist ein erfahrener anwaltlicher Spezialist auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und schriftstellerisch bisher als Verfasser urheberrechtlicher Fachliteratur in Erscheinung getreten. Mit FECIT unternimmt er das Wagnis, das juristische Spielfeld zu überschreiten, ohne es gänzlich zu verlassen, und bei Kunsthistorikern, Kunstwerken und anderen Quellen nachzuschauen, ob und was Künstlerinnen und Künstler uns mit ihren Signaturen und Inschriften erzählen können.