Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Seminar zum Ordnungswidrigkeitenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bußgeldbescheid erfüllt drei Aufgaben. Er grenzt einerseits den Verfahrensgegenstand in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen zweifelsfrei ab (Abgrenzungs- oder Umgrenzungsfunktion) und setzt eine nach Art und Höhe zweifelsfrei bestimmte und im Gesetz vorgesehene Rechtfolge fest (Funktion als Vollstreckungstitel). Diese beiden Aufgaben dienen dem dritten Zweck des Bußgeldbescheides, dem Betroffenen andererseits ein Bild des gegen ihn erhobenen Vorwurfs zu verschaffen (Informationsfunktion), damit dieser die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob er Einspruch einlegen möchte, und zu überlegen wie seine Verteidigung in der Hauptverhandlung aussehen könnte. Unverzichtbarer Inhalt eines Bußgeldbescheides, um diese Aufgaben zu erfüllen, sind daher eine bestimmte, unverwechselbare Person und ein bestimmter, unverwechselbarer Lebensvorgang.Fehler, die in diesen Funktionsbereichen eines Bußgeldbescheides vorkommen können, und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit desselben, werden in dieser Arbeit erläutert.
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