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Binnen welcher Frist müssen Beschlussmängel im Personengesellschaftsrecht geltend gemacht werden? Sowohl der österreichische als auch der deutsche Gesetzgeber hat diese Frage (bewusst?) offen gelassen. Im vorliegenden Buch wird nach Einführung in die Problematik der fehlerhaften Beschlüsse und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen nach dogmatischen Lösungen gesucht. Neben der Treuepflicht der Gesellschafter wird in diesem Zusammenhang ein besonderer Schwerpunkt auf die Verwirkung der Anspruchsverfolgung infolge illoyal verspäteter Mängelgeltendmachung gelegt. Dabei zeigen sich im…mehr

Produktbeschreibung
Binnen welcher Frist müssen Beschlussmängel im Personengesellschaftsrecht geltend gemacht werden? Sowohl der österreichische als auch der deutsche Gesetzgeber hat diese Frage (bewusst?) offen gelassen. Im vorliegenden Buch wird nach Einführung in die Problematik der fehlerhaften Beschlüsse und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen nach dogmatischen Lösungen gesucht. Neben der Treuepflicht der Gesellschafter wird in diesem Zusammenhang ein besonderer Schwerpunkt auf die Verwirkung der Anspruchsverfolgung infolge illoyal verspäteter Mängelgeltendmachung gelegt. Dabei zeigen sich im Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland trotz diesbezüglich identer Rechtslage erstaunliche Unterschiede. Dies insbesondere deshalb, weil der österreichische OGH schon seit Jahrzehnten judiziert, dass "das österreichische Recht keine allgemeine Verwirkung kennt", während der deutsche BGH entschied, dass "bei einer Personengesellschaft die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen ohne eine dahingehende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag keiner Klagefrist, sondern nur der Verwirkung unterliegt". Welches Höchstgericht hat die überzeugenderen Argumente?
Autorenporträt
Der Autor ist Absolvent des Universitätslehrgangs "Politische Bildung" an der Donau-Universität Krems. Mit 38 Jahren begann Metzler berufsbegleitend an der Universität Innsbruck das Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Beruflich ist er in der Rechtsanwaltskanzlei Sutterlüty Klagian Brändle Lercher Gisinger Rechtsanwälte GmbH, Dornbirn, tätig.