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Betriebsratswahlen sind aufgrund des rechtlich komplizierten und logistisch anspruchsvollen Wahlverfahrens äußerst fehleranfällig. Die Folge von Rechtsverstößen können Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der Wahl sein. Dabei ist die zwischen diesen Fehlerfolgen verlaufende Grenze bislang nur unzureichend definiert, was in der Praxis häufig zu Unsicherheiten führt. Dieses Werk bietet deshalb erstmalig eine umfangreiche Untersuchung der fehlerhaften Betriebsratswahl. Im ersten Teil werden die bei der Betriebsratswahl auftretenden Fehlertypen auf ihre Fehlerfolgen untersucht. Mittels einer…mehr

Produktbeschreibung
Betriebsratswahlen sind aufgrund des rechtlich komplizierten und logistisch anspruchsvollen Wahlverfahrens äußerst fehleranfällig. Die Folge von Rechtsverstößen können Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der Wahl sein. Dabei ist die zwischen diesen Fehlerfolgen verlaufende Grenze bislang nur unzureichend definiert, was in der Praxis häufig zu Unsicherheiten führt. Dieses Werk bietet deshalb erstmalig eine umfangreiche Untersuchung der fehlerhaften Betriebsratswahl. Im ersten Teil werden die bei der Betriebsratswahl auftretenden Fehlertypen auf ihre Fehlerfolgen untersucht. Mittels einer umfassenden Analyse von Rechtsprechung und Schrifttum wird ein Modell zur genaueren Abgrenzung von Anfechtbarkeits- und Nichtigkeitsgründen erarbeitet. Der zweite Teil der Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit und den Grenzen der Überprüfung des laufenden Wahlverfahrens. Dabei wird schwerpunktmäßig untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Inhalt mit einer einstweiligen Verfügung in das laufende Wahlverfahren eingegriffen werden kann. Den Abschluss der Publikation bildet eine Darstellung der Ausstrahlungswirkungen der unanfechtbar gewordenen Betriebsratswahl.
Autorenporträt
Der Autor: Christoph Nießen wurde 1977 in Linnich geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und legte 2002 die Erste juristische Staatsprüfung ab. 2005 begann er das Referendariat am Landgericht Köln. Die Promotion erfolgte 2006.