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Kapitalgesellschaften sehen sich im Rahmen ihres unternehmerischen Handelns bedingt durch den nationalen und internationalen Wettbewerb häufig einem akuten Kapitalbedarf ausgesetzt. Diesen bedienen sie regelmäßig zeitnah durch die Strukturmaßnahme einer Kapitalerhöhung. Als zentralem Instrument der Kapitalausstattung kommt der Kapitalerhöhung damit sowohl in der gesellschaftsrechtlichen Praxis als auch in der rechtswissenschaftlichen Lehre ein besonderer Stellenwert zu. Gleichzeitig handelt es sich aber auch um äußerst komplexe und fehleranfällige Vorgänge, deren Scheitern massive Auswirkungen…mehr

Produktbeschreibung
Kapitalgesellschaften sehen sich im Rahmen ihres unternehmerischen Handelns bedingt durch den nationalen und internationalen Wettbewerb häufig einem akuten Kapitalbedarf ausgesetzt. Diesen bedienen sie regelmäßig zeitnah durch die Strukturmaßnahme einer Kapitalerhöhung. Als zentralem Instrument der Kapitalausstattung kommt der Kapitalerhöhung damit sowohl in der gesellschaftsrechtlichen Praxis als auch in der rechtswissenschaftlichen Lehre ein besonderer Stellenwert zu. Gleichzeitig handelt es sich aber auch um äußerst komplexe und fehleranfällige Vorgänge, deren Scheitern massive Auswirkungen auf die betroffenen Kapitalgesellschaften hat. Ariane Antolic untersucht die Problematik der fehlerhaften Kapitalerhöhungen in Bezug auf das kapitalgesellschaftsrechtliche Mängelrecht, einen möglichen Bestandsschutz sowie die weitergehenden Rechtsfolgen mittels einer rechtshistorischen, rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Aufarbeitung und entwickelt eine synergetische Lösung sowohl fürdie AG als auch für die GmbH. Die Arbeit wird mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2024 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i.Br.; 2020 Erste juristische Staatsprüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. I: Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg i.Br.; Rechtsreferendariat am LG Freiburg i.Br.