Das gesellschaftsrechtliche Beschlussmangelrecht hat in unterschiedlichem Maße eine Kodifizierung erfahren. Wahrend Beschlussmängel der Aktionarshauptversammlung in den §§ 241 ff. AktG einem umfassenden Regelungskomplex zugeführt wurden, fehlen Bestimmungen für andere Gesellschaftsorgane. Insbesondere das Schicksal fehlerhafter Vorstandsbeschlüsse wurde in der Literatur bislang nur am Rande aufgegriffen. Angesichts des gleichwohl bestehenden und vom 72. Deutschen Juristentag 2018 festgestellten Regelungsbedarfs ist insoweit eine gesetzliche Lücke auszumachen. In diese Lücke stoßt Max Gärtner, indem er auf Grundlage der lex lata das Beschlussmangelrecht des Vorstands der Aktiengesellschaft ergründet. Dabei arbeitet er die materiellrechtlichen Grundlagen fehlerhafter Vorstandsbeschlüsse auf und legt darüber hinaus ein Konzept zur prozessualen Geltendmachung entsprechender Beschlussmängel vor.
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