Geschwindigkeitsmessungen können fehlerhaft sein! Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Dass es bei den eingesetzten Messverfahren zu Fehlern kommen kann, ist seit Langem bekannt: Eine falsche Aufstellung des Messgeräts, fehlerhafte Systemtests oder keine vollständige Fotodokumentation des Messbereichs - diese Umstände bei der Bedienung durch die Messbeamten können zu falschen Messergebnissen oder Messwertzuordnungen führen und damit eine erfolgreiche Einspruchsstrategie begründen. Aber auch konstruktions- oder softwarebedingte Fehler verschiedener Gerätetypen sind häufig und können zu einem Freispruch führen. Die 10. Auflage unterstützt Sie bei der konkreten Mandatsbearbeitung: Sie geht auf die aktuellsten technischen Entwicklungen ein und beschäftigt sich auch mit den Schwierigkeiten elektronischer Signaturen bei digitalen Dateien sowie Problemen bei Softwareaktualisierungen. Auch werden Toleranzzuschläge bei Rotlichtverstößen und ihre Bedeutung für die Verteidigungspraxis erörtert. Im ersten Teil erklärt der erfahrene und öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige Dipl. Phys. Dr. Löhle prägnant und für den technischen Laien gut verständlich die wesentlichen Funktionsweisen der von den Behörden verwendeten Messverfahren und deckt deren Fehlerquellen auf. Im zweiten Teil werden die aufgezeigten Fehlerquellen durch RA und FA für Verkehrsrecht Jost Henning Kärger in den richtigen juristischen Kontext eingeordnet und mit einer Vielzahl von Fundstellen belegt, so dass Sie Ihre Verteidigungsstrategie richtig planen und für Ihren Mandanten das Beste herausholen können. Erstmalig finden Sie in dieser Auflage die - zur besseren Übersicht tabellarisch aufbereiteten - Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsmessung. Diese dienen als interne Vorgaben zur richtigen Handhabung des Verwaltungsermessens bei Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen. Verstöße hiergegen können auf der Rechtsfolgenseite z.B. zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.