Das familiengerichtliche Verfahren stellt jeden Anwalt vor besondere Herausforderungen. Es sind prozessuale Besonderheiten zu berücksichtigen und gleichzeitig auch zahlreiche Details im materiellen Recht zu beachten. So will in der Regel der Mandant möglichst schnell geschieden werden. Aber Achtung! Ein vorschneller Antrag auf Härteentscheidung kann schnell in einer Abweisung des Antrags enden. Dies belastet die eigene Partei mit Kosten und kann gegebenenfalls einen Regress auslösen.
Der Autor befasst sich in dem Titel mit den zahlreichen Fallstricken, die dem Anwalt im familiengerichtlichen Verfahren drohen. Diese können zum Teil auch schon bei der Beratung auftauchen.
Das familiengerichtliche Verfahrensrecht ist in weiten Teilen unübersichtlich und wegen Überschneidungen - insbesondere auch in Verbundverfahren - auch nach Angaben langjähriger Praktiker schwer handhabbar. Dies gilt in besonderem Maße in Verfahren, in denen unterschiedliche Verfahrensarten mit ihren spezifischen Verfahensgrundsätzen und Ausformungen zur Anwendung gelangen, wie dies im Scheidungsverbund regelmäßig der Fall ist.
Problematisch ist auch die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Familiengerichts. Hier gibt es zahllose Streitigkeiten, insbesondere zur Abgrenzung zwischen Unterhalts- und güterrechtlichen Verfahren einerseits sowie den vermögensrechtlichen Streitigkeiten andererseits.
Auch die örtliche Zuständigkeit ist in einer Vielzahl von Einzelregelungen der ZPO, des SGG, in der Hausratsverordnung und im SorgeRÜbAG für die jeweiligen Verfahrensarten normiert. Die Zuständigkeitsregelungen im Familienverfahren sind insgesamt unübersichtlich und kompliziert. Übersichtlich und in klarer Sprache gibt der Autor die erforderlichen Hinweise und warnt vor möglichen Gefahren.
Der Autor befasst sich in dem Titel mit den zahlreichen Fallstricken, die dem Anwalt im familiengerichtlichen Verfahren drohen. Diese können zum Teil auch schon bei der Beratung auftauchen.
Das familiengerichtliche Verfahrensrecht ist in weiten Teilen unübersichtlich und wegen Überschneidungen - insbesondere auch in Verbundverfahren - auch nach Angaben langjähriger Praktiker schwer handhabbar. Dies gilt in besonderem Maße in Verfahren, in denen unterschiedliche Verfahrensarten mit ihren spezifischen Verfahensgrundsätzen und Ausformungen zur Anwendung gelangen, wie dies im Scheidungsverbund regelmäßig der Fall ist.
Problematisch ist auch die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Familiengerichts. Hier gibt es zahllose Streitigkeiten, insbesondere zur Abgrenzung zwischen Unterhalts- und güterrechtlichen Verfahren einerseits sowie den vermögensrechtlichen Streitigkeiten andererseits.
Auch die örtliche Zuständigkeit ist in einer Vielzahl von Einzelregelungen der ZPO, des SGG, in der Hausratsverordnung und im SorgeRÜbAG für die jeweiligen Verfahrensarten normiert. Die Zuständigkeitsregelungen im Familienverfahren sind insgesamt unübersichtlich und kompliziert. Übersichtlich und in klarer Sprache gibt der Autor die erforderlichen Hinweise und warnt vor möglichen Gefahren.