Der Arbeit liegt die Zielsetzung zugrunde, die Verfassungsmäßigkeit parlamentsbeschlossener Planfeststellungsentscheidungen auf dem Gebiet der Fernstraßenplanung zu untersuchen. Anlaß und Beispielsobjekt der Arbeit sind die nach der Deutschen Wiedervereinigung vom Bundestag erlassenen Investitionsmaßnahmegesetze zur beschleunigten Infrastrukturplanung. Schwerpunkte bilden die dogmatische Einordnung der Fernstraßenplangesetze und die nach Verfassungsprinzipien kapitelweise abgehandelte Analyse ihrer Verfassungsmäßigkeit. Für Ausnahmesituationen wie diejenige des erheblichen Infrastrukturbedarfs in den neuen Bundesländern zur Annäherung der Lebensverhältnisse in Ost und West nach der Deutschen Wiedervereinigung fällt die Prüfung positiv aus.
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