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Josef Kohler (1849-1919) war ein vielseitiger und äußerst produktiver Rechtswissenschaftler - auf ihn gehen 2.500 juristische Schriften zurück. Seine Schwerpunkte lagen bei der vergleichenden Rechtswissenschaft, beim Urheberrecht und in späteren Jahren auch bei der Rechtsphilosophie. Der Begriff des Immaterialgüterrechts stammt von ihm. Nach Veröffentlichung des Buches 'Das deutsche Patentrecht' wurde Kohler 1888 Professor in Berlin. Er war zudem Mitbegründer der 'Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft' und gab nach 1909 zusammen mit Ernst Rabel die 'Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht' heraus.Heinrich Brunner, geboren 1840 in Wels (Oberösterreich), gestorben 1915 in Bad Kissingen. (katholisch), war Rechtshistoriker. Durch H. Siegel während des Wiener Studiums der deutschen Rechtsgeschichte zugeführt und im Institut für österreichische Geschichtsforschung unter Th. Sickel vor allem in den historischen Hilfswissenschaften ausgebildet, gelangte Brunner früh auf die ihn bestimmende Lebensbahn: mit scharfer, juristischer Präzision die Tatsachen der germanisch-deutschen Rechtsentwicklung zu untersuchen und darzustellen. Die ersten größeren Arbeiten sind ganz von der Wiener Schule bestimmt. Als Stipendiat erweiterte Brunner 1864 bei G. Waitz sein Blickfeld nach der verfassungsgeschichtlichen Seite, habilitierte sich 1865 in Wien, wurde im folgenden Jahr außerordentlicher, 1868 ordentlicher Professor in Lemberg und 1870 in Prag. Der Ruf nach Straßburg (1872) entrückte ihn endgültig seiner österreichischen Heimat; 1874 wurde er C. G. Homeyers Nachfolger als Rechtshistoriker in
Berlin, wo er fortan blieb und bis zu seinem Tode eine reiche literarische und Lehrtätigkeit entfaltete.
Das Constitutum Constantini.- Der älteste Text des Constitutum Constantini.- Studien zum Besitzrecht.- Formelle Gesetze im römischen Rechte.- Ueber die Ersatzpflicht des Gläubigers aus unrechtmässiger Mobiliar-Zwangsvollstreckung.- Ueber das Collationsrecht in den französischen Coutumes.- Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen im Gebiet des Preussischen Allgemeinen Landrechts.- Das gesetzliche Pfand- und Vorzugsrecht des Vermiethers in seiner Anwendbarkeit auf die unpfändbaren Sachen.- Zwangsvollstreckung und Urtheilssicherung.
Das Constitutum Constantini.- Der älteste Text des Constitutum Constantini.- Studien zum Besitzrecht.- Formelle Gesetze im römischen Rechte.- Ueber die Ersatzpflicht des Gläubigers aus unrechtmässiger Mobiliar-Zwangsvollstreckung.- Ueber das Collationsrecht in den französischen Coutumes.- Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen im Gebiet des Preussischen Allgemeinen Landrechts.- Das gesetzliche Pfand- und Vorzugsrecht des Vermiethers in seiner Anwendbarkeit auf die unpfändbaren Sachen.- Zwangsvollstreckung und Urtheilssicherung.