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In Bezug auf das Verständnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Änderung des Klagegrunds und die Erklärung der Urteilskonformität zeigen sich sowohl innerhalb der Lehre als auch der Rechtsprechung beträchtliche Differenzen. Eine Überwindung dieser die Transparenz und die Berechenbarkeit der kirchlichen Judikatur und damit den grundrechtlich abgesicherten Rechtsschutz der Gläubigen (c. 221, 2) gefährdenden Vielfalt der Interpretation und Anwendung von Normen setzt die Rückbesinnung auf die verfahrensrechtlichen Grundprinzipien des Rechts auf Gehör und ein willkürfreies…mehr

Produktbeschreibung
In Bezug auf das Verständnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Änderung des Klagegrunds und die Erklärung der Urteilskonformität zeigen sich sowohl innerhalb der Lehre als auch der Rechtsprechung beträchtliche Differenzen. Eine Überwindung dieser die Transparenz und die Berechenbarkeit der kirchlichen Judikatur und damit den grundrechtlich abgesicherten Rechtsschutz der Gläubigen (c. 221,
2) gefährdenden Vielfalt der Interpretation und Anwendung von Normen setzt die Rückbesinnung auf die verfahrensrechtlichen Grundprinzipien des Rechts auf Gehör und ein willkürfreies Verfahren, der Prozessökonomie, der kanonischen Billigkeit (aequitas canonica), der Offizial- und der Parteienmaxime, des Kongruenzprinzips, des Prinzips der Konnexität und der Priorität der materiellrechtlichen gegenüber den Verfahrensnormen voraus. Diesen Verfahrensgrundsätzen kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, doch ist ihre wissenschaftliche Erörterung wesentlicher Bestandteil der kirchlichen Prozessrechtslehre sowie der Rechtsanwendung. Im Rechtsvergleich zwischen dem kanonischen und dem Zivilprozessrecht des deutschsprachigen Raums sowie in der umfassenden Kasuistik durch Einarbeitung von 220 veröffentlichten und 60 unveröffentlichten Entscheidungen der Römischen Rota und der Apostolischen Signatur liegt ein weiterer Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit.
Autorenporträt
Der Autor: Nikolaus Schöch, geboren 1960 in Innsbruck, Studium der Katholischen Theologie an der Universität Salzburg, 1988 Priesterweihe, Seelsorgetätigkeit. Studium des Kirchenrechts in Rom, 1994 Promotion, 1995 Anwalt der Römischen Rota. Professor und seit 1999 Dekan der kirchenrechtlichen Fakultät am Pontificium Athenaeum Antonianum in Rom, 2000 Habilitation und Universitätsdozent an der theologischen Fakultät der Universität Salzburg, Referendarius an der Apostolischen Signatur und Kommissär an der Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente.
Rezensionen
"Wer immer sich in der Rechtsprechung mit Fragen bezüglich Festlegung, Änderung und Konformität von Klagegründen zu beschäftigen hat, findet in diesem Buch schnell praktische Hilfe und fundierte Antworten." (Ernst Freiherr von Castell, De Processibus Matrimonialibus)