Zum WerkDas Inkrafttreten des Bayerischen Notariatsgesetzes am 1. Juli 1862 gilt als Geburtsstunde des modernen Notariats in Bayern. Erstmals wurden dessen rechtlichen Grundlagen einheitlich und nach fortschrittlichem, französischem Vorbild geregelt. Die wesentlichen Grundprinzipien des Gesetzes haben bis heute Bestand. Das Werk nimmt die hundertfünfzigjährige Wiederkehr dieses Ereignisses zum Anlass, die geschichtliche Entwicklung des Notariats in Bayern nachzuzeichnen und bedeutsame Aspekte zu beleuchten.Vor dem Hintergrund einer über die jüngere Vergangenheit hinaus bis in die Antike zurückreichenden Beurkundungstradition, wird die Erfindung einer unabhängigen, qualitätsgesicherte Beurkundung durch öffentliche Amtsträger als Kulturerrungenschaft gewürdigt. Der Blick wird weiterhin auf die weitreichende Modernisierung des bayerischen Staatswesens gelenkt, in welche das Inkrafttreten des Bayerischen Notariatsgesetzes eingebettet ist. Detailliert werden die ersten Amtsinhaber ab 1862 vorgestellt, die sich nach dem Systembruch durch das Bayerische Notariatsgesetz auf diesen Beruf einließen. Ebenso werden die Anfänge der bayerischen Notarrechtswissenschaft betrachtet. Eine Untersuchung der Festvorträge des Bayerische-Pfälzischen Notartags gibt schließlich Aufschluss über aktuelle Interessen im Notariatswesen und rechtspolitische Schwerpunkte außerhalb dessen.Die enthaltenen Beiträge umfassen insbesondere folgende Rechtsgebiete:NotarrechtKammerrechtZivilrechtRechtsgeschichteZu den AutorenDas Werk ist von fünf Notaren und Rechtshistorikern verfasst.ZielgruppeFür Juristen, insbesondere Notare und Notarassessoren, Historiker, Rechtshistoriker, Bibliotheken.
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