Mit dieser Festschrift würdigen Autoren und Herausgeber einen Anwalt, der inWirtschaft, Wissenschaft und Justiz ebenso wie bei seinen Berufskollegen als führenderGesellschaftsrechtsanwalt anerkannt ist und das Aktien- und Konzernrechtwie kaum ein anderer Praktiker geprägt hat.Michael Hoffmann-Becking wurde am 8. Februar 1943 in Magdeburg geboren.Beide Eltern waren Ärzte und stammten aus Essen. Hierhin zog die Familie nachdem Krieg zunächst zurück, bevor sie nach Olpe im Sauerland wechselte. In Olpeverbrachte Michael Hoffmann-Becking den Großteil seiner Schulzeit und legte1962 das Abitur ab. Es folgte das Jurastudium in Freiburg, München und Münsterbis zum Referendarexamen im Jahre 1966. Die als überwiegend langweilig undfruchtlos empfundene Referendarausbildung nutzte er für eine Nebentätigkeit alswissenschaftliche Hilfskraft und als Doktorand bei Hans J. Wolff, dem Grandseigneurdes deutschen Verwaltungsrechts in Münster. 1968 wurde er dort mit einerDissertation über den Abwehranspruch gegen rechtswidrige hoheitliche Realaktezum Dr. jur. promoviert. Nach dem 1970 absolvierten Assessorexamen wandteHoffmann-Becking sich zunächst weiter dem Verwaltungsrecht zu und ging alswissenschaftlicher Assistent zu Hans-Uwe Erichsen nach Bochum. Alsbald meldetensich jedoch Zweifel, ob er nicht als reiner Wissenschaftler den Reiz der Praxisvermissen würde. So war es eine glückliche Fügung, dass er Anfang 1971 HansHengeler kennenlernte, einen der mit Carl Hans Barz, Max Kreifels, WolfgangSchilling und wenigen anderen führenden Wirtschaftsanwälte der Nachkriegsjahrzehnte.Um Rat gefragt, empfahl Hans Hengeler ihm zunächst, an der Hochschulezu bleiben, um ihm dann aber nur wenige Tage später das Angebot zu machen, nachDüsseldorf zu kommen. 1971 trat Michael Hoffmann-Becking als anwaltlicherMitarbeiter in die seinerzeitige Praxis Hengeler Kurth Wirtz in Düsseldorf ein,1975 wurde er Partner der Sozietät. Dies ist er bis heute.
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