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Inhalt
Vorwort
Max Braeuer: Zueignung
I. Öffentliches Recht
Eberhard Diepgen: Nachbesserung nötig: Kunstförderung in Berlin Klaus Finkelnburg: Wie jung darf, wie alt muss ein Baudenkmal sein? Manfred Gentz : Kultur und Wirtschaft Klaus Goecke: Dürfen Krankenkassen die Finanzierung erfolgversprechender Arzneimitteltherapien zur Behandlung von lebensbedrohlichen oder schweren Krankheiten ablehnen? Christian von Hammerstein: Verfahrensermessen und Rechtschutz in der Fusionskontrolle Wolf Rüdiger von Hase: Umgebungsschutz für zwei Weltkunstwerke Markus Heintzen: Der Bund und die…mehr

Produktbeschreibung
Inhalt

Vorwort

Max Braeuer: Zueignung

I. Öffentliches Recht

Eberhard Diepgen: Nachbesserung nötig: Kunstförderung in Berlin
Klaus Finkelnburg: Wie jung darf, wie alt muss ein Baudenkmal sein?
Manfred Gentz : Kultur und Wirtschaft
Klaus Goecke: Dürfen Krankenkassen die Finanzierung erfolgversprechender Arzneimitteltherapien zur Behandlung von lebensbedrohlichen oder schweren Krankheiten ablehnen?
Christian von Hammerstein: Verfahrensermessen und Rechtschutz in der Fusionskontrolle
Wolf Rüdiger von Hase: Umgebungsschutz für zwei Weltkunstwerke
Markus Heintzen: Der Bund und die Finanzen seiner neuen Hauptstadt
Eckart Hien: Das Bundesverwaltungsgericht: von Berlin nach Leipzig
Kornelius Kleinlein: Verwaltungsakt und Verwaltungsprozeß
Michael Kloepfer: "Der Panther" und der Jurist
Raimund Körner: Einige Fragen an den Gesetzgeber, das Emissionshandelsrecht betreffend
Achim Krämer: Der Rechtsanwalt - Garant des Rechtsstaats
Wolfgang Kuhla: Beförderungskonkurrenzen von Beamten und Angestellten
Philip Kunig: Die Medien und das Persönlichkeitsrecht - einige Gedanken aus europäischer Veranlassung
Helmut Lecheler: Von der Kunst der Gesetzgebung
Peter Lerche: Kunstfreiheit inmitten aktueller Grundrechtskonzepte
Michael Malorny: Zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Immatrikulations- und Rückmeldegebühren
Detlef Merten: Freiheit als Staatsfundamentalprinzip
Karsten-Michael Ortloff: Baukunst - ein überflüssiger Rechtsbegriff?
Hans-Jürgen Papier: Toleranz als Rechtsprinzip
Christian Pestalozza: Beamte und "Beamte". Von der vermeintlichen Doppelzüngigkeit des § 839 BGB
Gero Pfennig: Öffentliche Haushalte ohne parlamentarische Kontrolle?
Rainer Pietzner: Geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsvollstreckung
Otto Schily: Kulturförderung in Deutschland
Carl-Stephan Schweer: Architektenwettbewerb und Weiterbeauftragungszusage
Helge Sodan: Rechtsschutz gegen den gesetzwidrigen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen

II. Kunst- und Urheberrecht
Hartwig Ahlberg: Ist der Musikverleger noch Verleger?
Mareile Büscher: Concertino Veneziano - Zum Schutz nachgelassener Werke gemäß § 71 UrhG
Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen - die klippenreiche Bildauswertung
Renate Damm: "Von der ausgemolkenen Ziege bis zum rasenden Reporter"
Norbert P. Flechsig: Pressespiegelfreiheit in der Wissensgesellschaft
Horst-Peter Götting: Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit
Jan Hegemann: Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild und des höchstpersönlichen Lebensbereiches - Anmerkungen zu einer verfehlten Gesetzgebung
Paul W. Hertin: Einige grünrechtliche Anmerkungen zur Verschmelzung von Bildender Kunst und Musik
Gangolf Hess: Atlantas Verbreitung: die widerstreitende Beweislast beim Zusammentreffen von § 17 Abs. 2 UrhG und § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB
Alexander Ignor: Beleidigung durch Verbreiten einer Beleidigung?
Rainer Jacobs: Die Urheberrechtsfähigkeit von Sendeformaten
Cornelius Lehment: Friesenhäuser und Prominentenvillen - Eigentum, Persönlichkeitsrecht und das Fotografieren fremder Häuser
Michael Loschelder: Die Enforcement-Richtlinie und das Urheberrecht
Stefan Lütje: Deutsche Filmförderung - Quo Vadis?
Gernod Meinel: Wer darf an den Bühnen befristet beschäftigt werden?
Slade R. Metcalf / Rachel Strom / Christine M. Wilson:
Autorenporträt
Peter-Klaus Schuster, geboren 1943, studierte Kunstgeschichte, Germanistik und Philosophie. Der international anerkannte Kunsthistoriker und Ausstellungsmacher ist seit 1999 Generaldirektor der Staatlichen Museen Berlin und Leiter der Berliner Nationalgalerie.

Professor Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe) und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.