Ein Bedingungswerk ist nichts Endgultiges; es hat mit der Entwick lung der wirtschaftlichen Verhaltnisse Schritt zu halten und ist schlieBlich zu ersetzen, wenn es sich aIs veraltet erweist. Dies trifft auf die im Jahre 1911 eingefuhrten "Allgemeinen Versicherungs bedingungen fur die Versicherung gegen Schaden durch Betriebs unterbrechung infolge Brand, Blitzschlag oder Explosion (BUB 1911)" zu. Fur die Behandlung der Materie waren Erlauterungen zur Ein fiihrung der BUV in Deutschland nutzlich gewesen. Fragen., aus denen im Laufe der Zeit Probleme erwuchsen, hatten sich leichter beant worten lassen, waren die Gedanken uberliefert worden, von denen sich die Verfasser der ersten Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei ihrer Arbeit haben leiten lassen. Eine solche Uberlieferung soIl die vorliegende Schrift hinsichtlich der neuen Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs Versicherungsbedingungen (FBUB) gewiihrleisten. Bei der Auslegung der Bedingungen konnen sich in der Praxis aus der Fulle des Stoffes noch manche Fragen ergeben; ihre Klarung muB der Zukunft vorbehalten bleiben. Fur Anregungen zur Aus gestaltung dieser Schrift werden die Verfasser dankbar sein. Koln und Freiburg, Januar 1957. P. Fuphoeller O. John Das Manuskript wurde durchgesehen von den mit den Verfassern in die BU-Bedingungskommission des Sachverbandes berufenen Herren Dipl lng. C. D. Beenken, Dr. W. Blanck, Dr. L. Bruckner, A. Jungnitz, M. Vollert, H. Weger, denen auch an dieser Stelle gedankt sei. Inhaltsverzeimnis Seite Vorwort ... 5 Abkiirzungen 11 EinfUhrung .
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