Ehrenamtlich oder hauptberuflich tätige
Feuerwehrkommandanten in Gemeindefeuerwehren
im Land Baden-Württemberg eine Untersuchung
für die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen.
Die Entscheidung einen Kommandanten hauptberuflich
einzustellen ist nach dem Feuerwehrgesetz rechtmäßig
und im Hinblick auf Personalhoheit und eine
ergebnisorientierte und wirtschaftliche
Aufgabenerfüllung zweckmäßig.
Jederzeit müssen die Einsatzbereitschaft und die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zeitnah und
kontinuierlich gegeben sein.
Feuerwehrkommandanten in Gemeindefeuerwehren
im Land Baden-Württemberg eine Untersuchung
für die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen.
Die Entscheidung einen Kommandanten hauptberuflich
einzustellen ist nach dem Feuerwehrgesetz rechtmäßig
und im Hinblick auf Personalhoheit und eine
ergebnisorientierte und wirtschaftliche
Aufgabenerfüllung zweckmäßig.
Jederzeit müssen die Einsatzbereitschaft und die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zeitnah und
kontinuierlich gegeben sein.