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Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Dortmund (Katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gemeinhin gilt das Jahr 1054 als Datum der Spaltung von Ost- und Westkirche. Eine vollständige Einigung ist bislang noch nicht erzielt worden, wobei im Zuge des II. Vatikanischen Konzils wichtige Schritte zur Verständigung gegangen worden sind. Mitunter wurde 1965 die gegenseitige Exkommunikation aufgehoben, über 900 Jahre nach der Bannung. In der Zeitspanne (und auch vorher) bildeten sich einige Lehrunterschiede heraus, wovon die…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Dortmund (Katholische Theologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Gemeinhin gilt das Jahr 1054 als Datum der Spaltung von Ost- und Westkirche. Eine vollständige Einigung ist bislang noch nicht erzielt worden, wobei im Zuge des II. Vatikanischen Konzils wichtige Schritte zur Verständigung gegangen worden sind. Mitunter wurde 1965 die gegenseitige Exkommunikation aufgehoben, über 900 Jahre nach der Bannung. In der Zeitspanne (und auch vorher) bildeten sich einige Lehrunterschiede heraus, wovon die wichtigsten sind: I. das Filioque, II. die Lehre vom Fegefeuer, III. die Eucharistie, IV. das Sakrament der Ehe, V. Mariä Empfängnis und Mariä Himmelfahrt, VI. der Jurisdiktionsprimat und die lehramtliche Unfehlbarkeit des Papstes.
Das Filioque - an erster Stelle aufgeführt - ist ein vergleichsweise wenigen Katholiken geläufiger Begriff. Welchen Unterschied er zur Orthodoxie darstellt dürfte noch weitaus weniger bekannt sein. Und doch gilt er als Auslöser des Großen Schismas. Was bedeutet es, ob der Heilige Geist vom Vater durch den Sohn oder aber vom Vater und vom Sohn hervorgeht? Besaß dieser Unterschied im Glaubens-bekenntnis vor 900 Jahren eine Brisanz, die von heutigen Christen nicht mehr nachzu-vollziehen ist. Historisch betrachtet handelt es gemäß gängiger Lehrmeinung um eine ursprünglich relativ unbedeutende Differenz. Diese sei im Zuge des Aufstiegs der Karolinger zur Kaiserwürde zwecks Abgrenzung vom Ostreich hochstilisiert wurde. Der römischen Rechtsauffassung entsprechend regierte der legitime Kaiser des Römischen Reiches von Konstantinopel aus (translatio imperii) und konnte nicht durch die 'barbarischen' Franken beerbt werden. Daher führte Karl d. Gr. den Bruch mit Byzanz herbei, der auch theologisch begründet werden musste, um die Legitimation des oströmischen Kaisertums zu desavouieren. Eigens dafür ist d
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