Das Filmförderungsgesetz (FFG) bildet die rechtliche Grundlage für die Filmförderung in Deutschland. Es regelt die Vergabe von Fördermitteln zur Produktion, Verbreitung und Präsentation von Filmen und dient der Unterstützung der deutschen Filmwirtschaft. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die künstlerische Qualität von Filmen zu fördern. Das FFG definiert Kriterien für die Förderfähigkeit, die Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) und die Finanzierung der Fördermittel, die unter anderem durch Abgaben der Film- und Kinoindustrie bereitgestellt werden.
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