Gegenstand der Arbeit ist der lange unterschätzte Problembereich der öffentlichen Finanzierung von Seehafeninfrastrukturen. Solange die norddeutschen Küstenländer nicht zu Nehmerländern im bundesstaatlichen Finanzausgleich geworden waren - bis Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts - stellte sich das Problem der Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur von Seehäfen kaum. Mit der Umkehr von Geber- zu Nehmerländern wird seit einiger Zeit vor allem seitens Bremens und Hamburgs verstärkt auf die Notwendigkeit einer angemessenen Abgeltung der Seehafenlasten hingewiesen. Die derzeitige Abgeltung ist vor allem deshalb problematisch, weil in Deutschland wie auch in den Niederlanden oder in Belgien die Eigenwirtschaftlichkeit von Seehafeninfrastrukturen zumeist nicht gegeben ist, da die Preise (in Form von Entgelten und Gebühren), die von den Nutzern zu zahlen sind, die anfallenden Kosten (Investitionen und Instandhaltungen) nur teilweise decken. Unabhängig von der Höhe eines Deckungsgrades kann aber davon ausgegangen werden, dass eine Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen und erwirtschafteten Abschreibungen weitgehend ausgeschlossen werden kann. In der Arbeit wird diese Problematik aufgegriffen, vor allem wird angesichts der offenbar kaum lösbaren Aufgabe einer bundesweiten Finanzierung die Frage gestellt, welche Möglichkeiten private oder gemischt privat-öffentliche Finanzierungsmodelle haben könnten.