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Die Entwicklung immer komplexerer Finanzmarktprodukte bringt den informationsbasierten Anlegerschutz an seine Grenzen. Ausgehend von den ökonomischen Erklärungsansätzen für das Phänomen der Finanzinnovation lotet die Arbeit die Grenzen des Informationsmodells anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BGH zum Vertrieb strukturierter Swaps aus. Die Grundlage des von der Rechtsprechung geprägten Anlegerschutzmodells bildet die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrags, der die beratende Bank vorgeblich auf das Interesse des Kunden verpflichtet und daher umfangreiche Aufklärungspflichten…mehr

Produktbeschreibung
Die Entwicklung immer komplexerer Finanzmarktprodukte bringt den informationsbasierten Anlegerschutz an seine Grenzen. Ausgehend von den ökonomischen Erklärungsansätzen für das Phänomen der Finanzinnovation lotet die Arbeit die Grenzen des Informationsmodells anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BGH zum Vertrieb strukturierter Swaps aus. Die Grundlage des von der Rechtsprechung geprägten Anlegerschutzmodells bildet die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrags, der die beratende Bank vorgeblich auf das Interesse des Kunden verpflichtet und daher umfangreiche Aufklärungspflichten vorsieht. Die problematische Anreizsituation bei der Entwicklung von Finanzprodukten und die Grenzen menschlichen Verhaltens bleiben in diesem Anlegerschutzmodell aber unberücksichtigt. Da auch das allgemeine Vertragsrecht keine tauglichen Lösungsansätze zur Verfügung stellt, ist das von der Rechtsprechung ausgeformte Anlegerschutzmodell mit dem Phänomen der Finanzinnovation zunehmend überfordert.
Autorenporträt
Jascha Seitz studierte von 2008 bis 2014 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Danach war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, zunächst an der Universität Konstanz am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi, dann in einer überörtlich tätigen Anwaltssozietät in Stuttgart. 2018 begann er sein Referendariat am Landgericht Stuttgart mit Stationen in Mannheim und London. 2019 wurde er mit einer Arbeit zur Haftung von Banken beim Vertrieb komplexer Finanzmarktprodukte zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) promoviert.